Kürzlich kam es sowohl am Landgericht Nürnberg-Fürth als auch am Oberlandesgericht Hamm zu interessanten Urteilen zugunsten der Kläger. Diese erhielten nämlich Marketing E-Mails ohne ihre ausdrückliche Einwilligung. Das Urteil in Nürnberg-Fürth: Da der Kläger seinen Erstkauf im Onlineshop des Beklagten vor dem Versand storniert hat, verfiel auch das Einverständnis zum Erhalt der E-Mails. In Hamm…
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News | Business | IT-Security | Strategien | Ausgabe 1-2-2019
Geschäftsgeheimnisgesetz – Know-how richtig schützen
Die sogenannte EU-Know-how-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2016/943 [1]) sollte durch die EU-Mitgliedsstaaten bis zum 9. Juni 2018 in nationales Recht umgesetzt werden. Für Deutschland liegt bisher nur der Regierungsentwurf zum »Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen« [2] (GeschGehG) vor, so dass bis zur Verabschiedung dieses Gesetzes die Anforderungen der Richtlinie durch richtlinienkonforme Auslegung Anwendung im deutschen Recht finden werden. Absehbar ist, dass der bisher in §§ 17 ff. UWG enthaltene Schutz von Know-how durch eine eigene Rechtsvorschrift einen höheren Stellenwert erhalten wird. Die konkrete Umsetzung dürfte jedoch Unternehmen einiges an Kopfzerbrechen bereiten.