»China will eine zivilisierte Gesellschaft ohne westliche politische Einflüsse«

foto cc0 pixabay miapowterr china maske oper

foto cc0

Nach rund einem Jahr und vielen Detailänderungen hat China am 28. April das Gesetz zur Regulierung von ausländischen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) verabschiedet. Es tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft. Die rund 1.000 in der Volksrepublik aktiven ausländischen NGOs müssen sich auf gravierende Einschränkungen ihrer Handlungsspielräume einstellen.

Fragen an Dr. Kristin Shi-Kupfer, Leiterin des Forschungsbereichs Politik, Gesellschaft, Medien am Mercator Institute for China Studies (MERICS) in Berlin.

Was ist die wichtigste und folgenschwerste Neuerung dieses Gesetzes?

Ausländische NGOs sind nun Gegenstand nationaler Sicherheit. Das Ministerium für Öffentliche Sicherheit bekommt eine führende Rolle bei der Registrierung und Überwachung der Arbeit von ausländischen NGOs. Wenn ausländische NGO-Mitarbeiter aus Sicht der Behörden gegen die sehr dehnbaren Kategorien wie »nationale Interessen« oder »soziale Ordnung« verstoßen oder des »versuchten Umsturzes der Staatsmacht« überführt werden, müssen sie künftig mit harten Strafen rechnen.

Welche Ziele verfolgt Peking mit diesem Gesetz?

Die chinesische Führung will den politischen und in einigen Bereichen auch den gesellschaftlichen Einfluss ausländischer NGOs unterbinden. Damit sind primär Organisationen aus westlichen Demokratien gemeint. China will eine Infiltration durch »feindliche westliche Kräfte« verhindern. Darunter versteht Peking institutionalisierte, westliche Werte und politische Ordnungsvorstellungen, die eine politische Liberalisierung befördern könnten, zum Beispiel eine autonome Interessensvertretung oder das Engagement für Rechtsstaatlichkeit.

Gleichzeitig möchte Peking in ausgewählten, sprich politisch unsensiblen Bereichen, weiterhin von dem Know-how und Engagement ausländischer Nichtregierungsorganisationen profitieren. Welche Bereiche dies genau sein werden, will die Regierung zeitnah veröffentlichen. Schulen, Krankenhäuser sowie Kooperationen im Bereich Natur- und Ingenieurswissenschaften sind explizit aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgeschlossen. Es bleibt abzuwarten, auf welcher Grundlage diese künftig reguliert werden. Der Primat der nationalen Sicherheit soll offensichtlich solche Projekte und die damit angestrebte wachsende Innovationskraft, etwa in Ingenieurswissenschaften, nicht gefährden.

Nach den beiden veröffentlichen Entwürfen des Gesetzes hatten eine Vielzahl von ausländischen Regierungsvertretern und Experten große Bedenken gegen das Gesetz vorgebracht. Haben sie damit irgendetwas erreicht?

Peking hat offensichtlich kleinere Zugeständnisse gemacht. Durch die Namensänderung des Gesetzes geht es nun konkret um Aktivitäten ausländischer NGOs in China, und nicht mehr – wie zuvor angedacht – auch indirekt um ihre China-Tätigkeiten in anderen Ländern. Zudem wurde laut Medienberichten die umstrittene Bestimmung über eine erneute Registrierung nach fünf Jahren gestrichen. Anders als in den Entwürfen können ausländische Stiftungen, soziale Organisationen oder Think Tanks künftig für mehr als nur eine Repräsentanz in der Volksrepublik die Registrierung beantragen.

Die vorherigen Gesetzentwürfe sind aber offensichtlich auch innerhalb der chinesischen Führung auf Kritik gestoßen. Warum?

In der Volksrepublik herrscht ein zunehmend komplexes Macht- und Interessensgefüge. Institutionen wie das Ministerium für zivile Angelegenheiten sind über die Aufgabe von Kompetenzen und damit einhergehende budgetäre Verluste nicht erfreut. Die chinesische Nachrichtenagentur Xinhua hat zwei Tage vor der Gesetzesverabschiedung ungewöhnlich ausführlich über Einwände von Seiten des Nationalen Volkskongresses und »anderer Behörden« berichtet. Das deutet auf größere Interessenskonflikte innerhalb der politischen Eliten hin. Chinesische Forschungsinstitutionen oder auch Bildungsanbieter sahen ihre Kooperationsprojekte – und die damit verbundenen Mittel – gefährdet. Wichtig ist in diesem Bereich auch die laut Medienberichten nach wie vor erlaubte Assoziation chinesischer Wissenschaftler mit ausländischen, vor allem westlichen Institutionen. Durch zu harsche Beschränkungen hätte nicht nur ihre Forschungstätigkeit, sondern auch das Prestige Chinas gelitten.

Manche Beobachter befürchten »das Ende der chinesischen Zivilgesellschaft«. Teilen Sie diese pessimistische Einschätzung?

Die zunehmende systematische Überwachung von und Repressionen gegen zivilgesellschaftliche Akteure (u.a. jüngst gegen Journalisten und Rechtsanwälte) hat den Spielraum für die chinesische Zivilgesellschaft deutlich eingeschränkt. Für chinesische NGOs, die Rechtsberatung anbieten, Interessensgruppen vertreten oder vernetzen wollen, ist das Anwerben von Partnern und Geldern nun nahezu unmöglich geworden.

Durch die Verabschiedung des Wohltätigkeitsgesetzes Ende März hat Peking allerdings klar signalisiert, dass es das karitative Engagement von chinesischen NGOs fördern will. Sie hat etwa die Registrierungsvorschriften erleichtert und auch die Möglichkeit, Spenden einzuwerben und steuerlich abzusetzen. Peking befördert damit u.a. den Aufbau privater Stiftungen, die sich seit einigen Jahren wachsender Beliebtheit erfreuen. Privates Kapitel soll in karitative Aufgaben fließen, aus denen sich der Staat in den letzten Jahren sukzessive zurückgezogen hat.

Wie können ausländische NGOs nun weiter agieren?

Ausländische NGOs müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie ihre Arbeit in den Bereichen Rechtsberatung und Interessensvertretung stark zurückfahren oder womöglich sogar aufgeben müssen. Ansonsten drohen nicht nur ihnen, sondern vor allem den chinesischen Mitarbeitern schlimmstenfalls strafrechtliche Konsequenzen. Eine andere Möglichkeit könnte sein, die Aktivitäten unter einer der erlaubten Kategorien neu zu deklarieren. Ob dies funktioniert, hängt auch davon ab, ob das Gesetz durch bereits von der Regierung angekündigte Zusatzregelungen weniger rigide umgesetzt wird, als es bislang erscheint.

Was bedeutet die Verabschiedung des Gesetzes für Chinas Kooperationswillen mit dem Ausland?

China signalisiert auch mit diesem Gesetz ein wachsendes und zugleich ambivalentes Selbstbewusstsein, das schon länger in der Außen- und Außenwirtschaftspolitik zu beobachten ist. Ich beobachte eine Art »selektive Schließung« nach außen wie nach innen. Bekämpft werden alle Werte und politischen Ordnungsvorstellungen, die eine politische Liberalisierung vorantreiben könnten. In Dialogformaten – wie zum Beispiel dem Deutsch-Chinesischen Rechtsstaats- oder Menschenrechtsdialog – blockiert die chinesische Führung zunehmend den Austausch über Rechtsstaatlichkeit oder Gewaltenteilung, aus ihrer Sicht »westliche Prinzipien«. Gleichzeitig fördert Peking nationale zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich im Rahmen des bestehenden Systems in ausgewählten Bereichen engagieren können und dabei zunehmend von privaten Unternehmensstiftungen finanziert werden sollen.