
Wie ab 01.07.2016 die Abfindung betriebliche Altersversorgung (bAV) gefördert wird? Ab 01.07.2016 wird die Abfindung von Versorgungszusagen auf bAV von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung als Versorgungsbezug eingestuft, § 229 SGB V. Damit fallen weder Beiträge für Arbeitslosenversicherung noch solche für Rentenversicherung an. Das Haftungsrisiko der sogenannten Einstandspflicht motiviert zunehmend auch Arbeitgeber zur Abfindung der Mitarbeiter.…