
In der Finanzbranche ist der Telefonmitschnitt längst Pflicht: Die Abwicklung von Wertpapier- oder Aktiengeschäften via Telefon muss zum Schutz des Anlegers nachweisbar sein. Das Aufzeichnen von Telefongesprächen kann auch für andere Branchen sinnvoll sein, um telefonisch getroffene Vereinbarungen nachvollziehen zu können oder den Kunden-Service zu optimieren – vorausgesetzt, die Zustimmung des Kunden liegt vor.