Die Kosten zur Durchsetzung eines Rechtsanspruchs wachsen rapide. Nach einer GDV-Analyse von jährlich 1,4 Millionen Rechtsschutzfällen haben sich die durchschnittlichen Ausgaben für Anwälte und Gerichte von 2012 bis 2016 um 19 Prozent erhöht.
Das beträchtliche Kostenrisiko eines Rechtsstreits zeigt sich beispielsweise beim Diesel-Skandal. Ein rechtliches Vorgehen gegen den Händler oder Hersteller eines Diesel-Fahrzeugs kann schon in der ersten Instanz mehr als 6.500 Euro kosten; dazu kommen noch eventuelle Sachverständigenkosten. Das zeigen Zahlen der deutschen Rechtsschutzversicherer, die das Kostenrisiko für die meisten der in Deutschland erhobenen Einzelklagen tragen.
Danach liegt der Streitwert einer Diesel-Klage im Schnitt bei gut 23.000 Euro. Dafür können bis einschließlich erster Instanz allein Anwaltskosten von bis zu 5.400 Euro anfallen, zuzüglich Gerichtskosten in Höhe von etwa 1.100 Euro. Ein Kostenrisiko, das der Kläger ohne eine Rechtsschutzversicherung selbst tragen müsste.
GDV: Recht muss für alle bezahlbar bleiben
GDV-Geschäftsführer Bernhard Gause warnt deshalb davor, die Bürger bei der Durchsetzung ihrer Rechte vor zu hohe finanzielle Hürden zu stellen: »Viele Diesel-Fahrer ohne eine Rechtsschutzversicherung sind nicht bereit, das Kostenrisiko einer Einzelklage zu tragen.«
Das werde auch durch die etwa 400.000 Diesel-Fahrer bestätigt, die sich stattdessen der Musterfeststellungsklage angeschlossen hätten, obwohl der Geschädigte auch hier seinen individuellen Anspruch im Klageweg durchsetzen muss und bis zur endgültigen Entscheidung daher lange Zeit vergehen kann.
Insgesamt haben nach aktuellen Zahlen der deutschen Versicherer bis Ende 2018 etwa 144.000 Diesel-Fahrer ihre Rechtsschutzversicherung genutzt. Dafür haben die Versicherer rund 380 Millionen Euro geleistet, insbesondere für Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten. Der Streitwert aller Diesel-Rechtsschutzfälle summiert sich auf mehr als 3,3 Milliarden Euro.
Großteil der Zahlungen sind Anwaltshonorare
Rechtsschutzversicherungen übernehmen für mehr als die Hälfte aller Haushalte in Deutschland das Kostenrisiko möglicher Rechtsstreitigkeiten. Im Jahr 2017 wendeten die Rechtsschutzversicherer für 4,1 Millionen Streitfälle rund 2,7 Milliarden Euro auf. Etwa 85 Prozent der Zahlungen waren Anwaltshonorare. Die in einem Prozess unterlegene Partei muss in der Regel sowohl die Gerichtskosten als auch die Gebühren für den eigenen und den gegnerischen Anwalt übernehmen.
Damit Recht auch künftig bezahlbar bleibt, schlagen die Versicherer unter anderem vor, bei bestimmten, für Anwälte weniger aufwändigen Verfahren eine Gebührenminderung ins Kostenrecht aufzunehmen. Diese könnte beispielsweise für künftige Folgeverfahren nach einer Musterfeststellungsklage zum Tragen kommen oder bei Anwälten, die Mandate in großer Stückzahl online akquirieren und standardisiert bearbeiten – wie es bei vielen der Klagen gegen Autohersteller der Fall ist.
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