Donald Trumps kürzlich verabschiedete Steuerreform sieht nicht nur eine Senkung der Körperschaftssteuer von 35 auf 21 Prozent vor, sie beinhaltet auch eine einmalige Steuervergünstigung für die Rückführung im Ausland geparkter Gewinne. Es ist kein Geheimnis, dass amerikanische Unternehmen, allen voran Apple mit rund 250 Milliarden Dollar, riesige Summen im Ausland parken, um das Geld im Heimatland nicht versteuern zu müssen. Wäre dieses Geld bei Rückführung bisher mit 35 Prozent besteuert worden, so sieht Trumps Reform eine einmalige Senkung auf 15,5 Prozent vor.
Das Ziel ist klar: Zum einen wird die Steuerkasse bei Rückführung der geschätzten 2,5 Billionen, die momentan im Ausland geparkt sind, kräftig klingeln, zum anderen sollen die heimischen Investitionen angekurbelt werden. Zumindest letzteres Ziel dürfte nur bedingt erreicht werden: Wie unsere Grafik auf Basis einer Umfrage der Bank of America Merrill Lynch zeigt, planen nur 35 Prozent der Unternehmen, das zurückgeführte Geld für Investitionen zu nutzen. Der Hauptverwendungszweck dürfte demnach der Abbau von Schulden sein. Felix Richter
https://de.statista.com/infografik/12416/nutzung-rueckgefuehrter-gewinne-durch-us-unternehmen/
Steuersätze: Unternehmensbesteuerung im Vergleich
Nachdem es Donald Trump nicht geschafft hat, Obama Care abzuschaffen, versucht er es mit dem nächsten heißen Eisen. Bis Ende des Jahres will der US-Präsident eine Steuerreform auf den Weg bringen. Das komplizierte Steuersystem soll massiv vereinfacht, die amerikanische Mittelklasse und Unternehmen massiv entlastet werden. Letztere dürfen sich auf eine Absenkung des Steuersatzes auf 20 Prozent freuen – vorausgesetzt die Reform kommt. Aktuell beläuft sich der Steuersatz für Firmen in den USA laut Bundesfinanzministerium auf 42,1 Prozent (35 Prozent Zentralstaat + 7,1 Prozent Gebietskörperschaften). Das ist im Vergleich mit Europa viel, wie unsere Grafik zeigt. Mathias Brandt,
https://de.statista.com/infografik/11582/steuersaetze-fuer-unternehmen-in-ausgewaehlten-laendern/
Hier folgt eine Auswahl an Fachbeiträgen, Studien, Stories und Statistiken die zu diesem Thema passen. Geben Sie in der »Artikelsuche…« rechts oben Ihre Suchbegriffe ein und lassen sich überraschen, welche weiteren Treffer Sie auf unserer Webseite finden.
Geschäftsführer-Team: Zur Kontrollpflicht des nicht für Steuern zuständigen Mitgeschäftsführers