Straßenverkehr: In diesen Ländern dürfen Sie Dashcams nutzen

Die Verwendung von Dashcams im Straßenverkehr ist im europäischen Ausland unterschiedlich geregelt bzw. nicht geregelt. Die Infografik zeigt, in welchen Ländern die Dashcam-Nutzung nach Recherchen des ADAC aktuell unproblematisch ist (grün), nur mit Genehmigung möglich ist (gelb) oder wo der ADAC von der Verwendung abrät (rot). Für Deutschland hat der ADAC noch keine eindeutige Empfehlung ausgesprochen. Der BGH hat am 15.5.2018 die Zulässigkeit von Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel in Gerichtsverfahren verkündet. Dashcam-Aufnahmen verstoßen in Deutschland jedoch weiterhin gegen Datenschutzrecht. Diese führt laut BGH jedoch nicht dazu, dass diese Mitschnitte in Deutschland in Gerichtsverfahren nicht verwendet werden dürften. Es müsse vor Gericht jeweils eine Einzelfallbeurteilung vorgenommen werden. Matthias Janson

https://de.statista.com/infografik/13845/in-diesen-laendern-duerfen-sie-dashcams-nutzen/


 

Bitkom zum Dashcam-Urteil

 

  • Bundesgerichtshof lässt Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel begrenzt zu.
  • Bitkom-Präsident Berg: »Auch nach dem Urteil bleiben Rechtsunsicherheiten«.
  • In den vergangenen drei Jahren wurden rund 150.000 Dashcams in Deutschland verkauft.

 

Der Bundesgerichtshofs hat am 15. Mai 2018 entschieden, Dashcamaufnahmen als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen begrenzt zulassen. Dazu Bitkom-Präsident Achim Berg:

 

»Digitale Technologien machen den Verkehr sicherer und Dashcams können einen wichtigen Beitrag leisten. Dashcams schaffen mehr Rechtssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und tragen dazu bei, dass zum Beispiel ein Unfallhergang besser rekonstruiert werden kann. Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass solche Aufnahmen künftig vor Gericht zur Klärung der Schuldfrage hinzugezogen werden können. Leider bleiben aber auch nach dem Urteil für die Autofahrer Rechtsunsicherheiten, da die Richter in ihrem Urteil ausdrücklich darauf hinweisen, dass das permanente Aufzeichnen unzulässig ist und die Verwertung von Bildern in Zivilprozessen immer eine Abwägung im Einzelfall bleibt. Autofahrer brauchen klarere Regelungen, wann Dashcams eingeschaltet werden dürfen.«

 

In den vergangenen drei Jahren wurden rund 150.000 Dashcams in Deutschland verkauft. Die Kameras für die Windschutzscheibe erzielten allein im vergangenen Jahr einen Umsatz von mehr als vier Millionen Euro. Im Schnitt lassen sich die Autofahrer die Kameras 88 Euro kosten.

 

[1] Hinweis zur Methodik: Die Daten zum Markt für Dashcams sowie zum Umsatz und Durchschnittsstückpreis wurden vom Marktforschungsinstitut GfK im Auftrag des Digitalverbands Bitkom erhoben.

 

 


 

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