Alle Artikel zu GeschGehG

Geschäftsgeheimnisschutz-Gesetz: E-Mail-Verschlüsselung als professionelle Geheimhaltungsmaßnahme

Unternehmensinformationen diskret behandeln Seit drei Jahren ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft. Ziel war es, den Schutz von Know-how, Betriebsgeheimnissen und internem Zusatzwissen europaweit auf eine neue Stufe zu heben. Doch noch immer unterschätzen viele Unternehmen den Anwendungsbereich des Gesetzes und setzen daher nur geringfügig geeignete Geheimhaltungsmaßnahmen an. Gerade bei E-Mails,…

Das Geschäftsgeheimnisgesetz: Von Compliance und konkreten Maßnahmen bis zur Durchsetzung von Ansprüchen

Lange Zeit regelte das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (konkret die §§ 17 ff. UWG) in Deutschland den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Am 26. April 2019 ist das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) in Kraft getreten. Seitdem hat sich für Unternehmen vieles verändert.   Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und damit eine komplett neue Herangehensweise ist die…

Whitepaper: Cybersicherheit ist wichtiger Faktor im neuen Geschäftsgeheimnisgesetz

  Im Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, das im April 2019 in Kraft getreten ist, wird die Ergreifung »angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen« zum Schutz von unternehmensinternem Know-how definiert. Unternehmen müssen nun, um Anspruch auf Unterlassung oder Schadensersatz geltend machen zu können, zur Sicherung ihrer Geschäftsgeheimnisse proaktiv Maßnahmen ergreifen. Diese zielen zu einem großen Teil auf die Erhöhung…

Geschäfts­geheimnis­gesetz – Know-how richtig schützen

Die sogenannte EU-Know-how-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2016/943 [1]) sollte durch die EU-Mitgliedsstaaten bis zum 9. Juni 2018 in nationales Recht umgesetzt werden. Für Deutschland liegt bisher nur der Regierungsentwurf zum »Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen« [2] (GeschGehG) vor, so dass bis zur Verabschiedung dieses Gesetzes die Anforderungen der Richtlinie durch richtlinienkonforme Auslegung Anwendung im deutschen Recht finden werden. Absehbar ist, dass der bisher in §§ 17 ff. UWG enthaltene Schutz von Know-how durch eine eigene Rechtsvorschrift einen höheren Stellenwert erhalten wird. Die konkrete Umsetzung dürfte jedoch Unternehmen einiges an Kopfzerbrechen bereiten.