
Nach mehrjähriger Verzögerung hat der Bundestag am 29. Januar 2026 das KRITIS-Dachgesetz beschlossen [1]. Das Gesetz schafft erstmals bundeseinheitliche Mindeststandards für den physischen Schutz kritischer Anlagen und ergänzt damit die bereits etablierten IT-Sicherheitsanforderungen. Betroffen sind elf Sektoren: Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik und Telekommunikation, Ernährung, Weltraum sowie…


