
Kürzlich kam es sowohl am Landgericht Nürnberg-Fürth als auch am Oberlandesgericht Hamm zu interessanten Urteilen zugunsten der Kläger. Diese erhielten nämlich Marketing E-Mails ohne ihre ausdrückliche Einwilligung. Das Urteil in Nürnberg-Fürth: Da der Kläger seinen Erstkauf im Onlineshop des Beklagten vor dem Versand storniert hat, verfiel auch das Einverständnis zum Erhalt der E-Mails. In Hamm…