Trend: Digitale Selbstverwirklichung mit eigener Website

  • Mehr Menschen bauen eine Website – 22 Prozent der Deutschen haben schon eine Idee ins Netz gebracht
  • 39 Prozent half die eigene Website, sich selbst zu verwirklichen
  • Website mit starken Emotionen verbunden: Zufriedenheit (45 Prozent), Stolz (37 Prozent) und Glück (30 Prozent)
  • Glücksexperiment soll Erkenntnisse vertiefen

 

 

Mit sinkenden technischen Hürden bauen immer mehr Menschen eine Website: 22 Prozent der Deutschen haben schon selbst eine Idee ins Netz gebracht, zwei Drittel davon sind Männer, ein Drittel Frauen. Für viele Website-Betreiber trägt dieser Schritt erheblich zur Selbstverwirklichung und gar zum eigenen Glück bei. Das zeigen Ergebnisse einer von GoDaddy und dem Forschungsinstitut YouGov durchgeführten repräsentativen Umfrage. Zur Vertiefung dieser Ergebnisse startet GoDaddy, die Cloud-Plattform für Kleinunternehmen, ein Glücksexperiment.

 

Von den Befragten mit eigener Website betreiben 57 Prozent eine private Seite, 23 Prozent nutzen sie für die eigene Selbstständigkeit. Der Großteil verfolgt demnach private Zwecke (53 Prozent), gefolgt von Werbezwecken (23 Prozent), dem Einsatz als Online-Visitenkarte (18 Prozent), gemeinnützigen Zielen (14 Prozent) und Verkaufsabsichten mit einem Online-Shop (13 Prozent).

 

Unabhängig vom Zweck können von der eigenen Website starke positive Impulse für das eigene Leben ausgehen: Für 56 Prozent der Website-Betreiber war es ein erfüllendes Projekt, eine Website selbst zu gestalten. 39 Prozent bestätigen, dass ihre Website ihnen dabei half, sich selbst zu verwirklichen. Für ein Viertel der Website-Besitzer war der Effekt so stark, dass sich mit dem Start der eigenen Website ihr Leben zum Positiven verändert hat.

 

Wer einen eigenen Webauftritt gestaltet hat, verknüpft mit deutlicher Tendenz positive Emotionen mit der eigenen Website. Bei der Auswahl aus einer Liste von zehn positiven und sieben negativen Gefühlen verbinden die Website-Starter am häufigsten Zufriedenheit (45 Prozent), Stolz (37 Prozent) und Glück (30 Prozent) mit dem Moment des Onlinegehens. Auch bei der Frage, mit welchen Emotionen sie heute an ihre Website denken, liegen die positiven Assoziationen ganz vorne – mit leicht geringeren Zustimmungsraten.

 

»Aus der Positiven Psychologie wissen wir, dass unsere Lebenszufriedenheit zur Hälfte genetisch bestimmt wird, 40 Prozent können jedoch durch eigenes Handeln beeinflusst werden«, erklärt Glückswissenschaftlerin Saskia Rudolph. »Das Entwerfen und Erstellen einer Website regt die Kreativität an und fördert die eigene Motivation, wie die Ergebnisse der Umfrage zeigen. Hier arbeiten Menschen also aktiv an ihrem Glück. Das belegt auch die Tatsache, dass sich die meisten in der Rückschau als »zufrieden« mit ihrer persönlich wichtigsten Website bezeichnen: Da über die Zeit extreme Gefühle eher nachlassen, sich hier aber eine langanhaltende Zufriedenheit eingestellt hat, ist dies ein positiver und psychologisch gesunder Trend.«

 

»Durch meine Arbeit, aber auch im privaten Umfeld habe ich schon viele schöne Geschichten erlebt, die ihren Ausgangspunkt in einer neuen Website fanden: Ein Motorradshop, der mit seinen aufwendig restaurierten Bikes viele Liebhaber im Netz begeistert, oder ein Freund, der mir aufgeregt den Link zu seiner neuen Website schickte, die für ihn den Schritt in die Selbstständigkeit bedeutete. Daher habe ich damit gerechnet, dass Menschen Stolz und Zufriedenheit mit ihrem Webprojekt verbinden. Doch dass die eigene Website bei vielen so starke Emotionen wie langanhaltendes Glück auslöst, hat uns überrascht. Diesen Effekt wollen wir im Glücksexperiment, das wir aktuell durchführen, genauer untersuchen«, kommentiert Paul Ashcroft, Group Marketing Director von GoDaddy.

 

[1] Zur Methodik: Die Daten basieren auf einer gemeinsamen Umfrage von YouGov und GoDaddy. An der Befragung im März 2018 nahmen 2.037 Befragte aus Deutschland im Alter ab 18 Jahren teil. Davon haben 22 Prozent bereits eine eigene Website erstellt. Ausgenommen sind Teilnehmer, die Websites beruflich erstellen. Die dargestellten Ergebnisse beruhen auf den Angaben derjenigen 439 Personen, die bereits mindestens eine Website erstellt haben und dies nicht beruflich tun. Die Ergebnisse sind für diese Gruppe repräsentativ nach Alter, Geschlecht und Region.
Anfang des Jahres startete GoDaddy offiziell in Deutschland mit dem Website Builder, der es Nutzern erleichtert, ihre Online-Präsenz zu erstellen und zu verwalten. Außerdem bietet das Unternehmen eine Reihe von integrierten Online-Produkten, einschließlich Domain-Namen-Registrierung, Hosting und E- Commerce, zusammen mit Produktivitäts- und Sicherheitsschutz-Tools, um Online-Unternehmen beim Wachstum zu unterstützen.

 


 

Auch die Website muss DSGVO-konform gestaltet werden

Illustration: Geralt Absmeier

Ab 25. Mai findet die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Anwendung. Änderungen und Verschärfungen im Bereich Datenschutz haben auch weitreichende Folgen für jeden Website-Betreiber, denn kein Web-Auftritt lässt sich ohne das Verarbeiten personenbezogener Daten bewerkstelligen.

 

»Einige Unternehmen meinen, sie würden auf ihrer Website keine personenbezogenen Daten verarbeiten. Aber bereits die IP-Adresse gehört zu den personenbezogenen Daten. Und auch User- und Cookie-IDs zählen dazu«, klärt Christian Heutger, Geschäftsführer der PSW GROUP (www.psw-group.de), auf. Der IT-Sicherheitsexperte erklärt: »Bereits beim Aufrufen einer Website wird die IP-Adresse des Websitebesuchers übermittelt. Das hat zur Folge, dass die DSGVO jeden betrifft, der eine Internetpräsenz betreibt – egal, wie umfangreich diese ist. Um Geldstrafen zu vermeiden, die bei Datenschutzverstößen drohen, sollten Website-Betreiber deshalb einen kritischen Blick auf ihre Website werfen und jede Seite und Unterseite prüfen, durch welche Funktionen oder Werkzeuge dort personenbezogene Daten erfasst, gespeichert und verarbeitet werden können. Anschließend rate ich den jeweiligen Datenverarbeiter und die eingebundenen Webanwendungen zu checken.«

 

Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung

Mit jedem Drittanbieter auf der Website, ob nun Anbieter von Analyse-Tool oder Werbung, muss ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung vereinbart werden. Facebook macht es seinen Nutzern in diesem Zusammenhang einfach und hat eine Informationsseite eingerichtet, auf der der Konzern über Facebook als Datenverantwortlichen beziehungsweise Auftragsverarbeiter informiert.

 

Google Analytics

Viele Website-Betreiber nutzen den Tracking-Service Google Analytics. Hier empfiehlt es sich, genau hinzuschauen. Die IP-Adressen müssen für die weitere Verwendung nämlich anonymisiert werden. »Das realisieren Website-Betreiber mithilfe eines zusätzlichen Codes im Tracking-Code. Damit keine Zuordnung mehr stattfinden kann, werden die letzten Stellen der jeweiligen IP-Adresse anonymisiert«, erläutert Christian Heutger. Zusätzlich müssen Betreiber in den Kontoeinstellungen den »Zusatz zur Datenverarbeitung« online bestätigen.

Eine Möglichkeit ist, auf Lösungen umzusteigen, die auf das Speichern und Verarbeiten von Daten verzichten. »Viele freie Alternativen gehen mit Daten oft sparsamer um, jedoch ist es nicht die Regel. Da auch die Google-Analytics-Alternative Piwik das Nutzerverhalten aufzeichnet, sollten Website-Betreiber genau prüfen, für welche Lösung sie sich entscheiden«, ergänzt Heutger.

 

Rechtstexte und Formulare prüfen – Die Datenschutzerklärung

Website-Betreiber sind in der Pflicht, ihre User über den Umfang, den Zweck sowie die Art der Sammlung von Daten aufzuklären. In der Regel fallen DSGVO-konforme Datenschutzerklärungen deutlich umfangreicher aus, als bisher. »Aber keine Sorge, es gibt Online-Generatoren, mit deren Hilfe eine passende Datenschutzerklärung für die eigene Website in Kürze erstellt werden kann«, beruhigt Heutger. Übrigens: Auf das Widerspruchsrecht sollte explizit hingewiesen werden. »Um den Widerspruch einfach zu gestalten, besteht die Möglichkeit, einen Link zu einem Deaktivierungs-Addon zu setzen. Eine Alternative wäre das Einrichten einer Opt-Out-Funktion«, gibt Heutger einen Tipp.

 

Nutzerinteraktionen: Formulare, Kommentare, Registrierungen

Nutzer müssen sich darauf verlassen können, dass Website-Betreiber für die Integrität und Vertraulichkeit der ihnen übermittelten Daten Sorge tragen. »Für sämtliche Formulare, Anmelde- und Registrierseiten muss künftig eine sichere Verbindung per https hergestellt werden. Außerdem muss ein Hinweis eingebunden werden, der über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung und -verwendung unterrichtet«, erläutert Christian Heutger.

 

Cookies

Wer Cookies einsetzt, muss seine Nutzer darüber informieren. Cookie-Banner, die beim ersten Websitebesuch erscheinen, haben sich in der Praxis bewährt.

 

Social Media-Buttons

Nutzer müssen der Datenübertragung an die sozialen Netzwerke über Share- und Like-Buttons ausdrücklich zustimmen. »Die Daten dürfen damit nicht schon beim Aufruf einer Website an die sozialen Netzwerke übertragen werden. Stattdessen sollten Nutzer zunächst mittels Klick ihre ausdrückliche Zustimmung zur Datenübertragung geben«, so Heutger.

 

Downloads & Uploads

Als Service bieten viele Unternehmen auf ihrer Website Downloads an. Auch das Hochladen von Dateien ist auf einigen Websites möglich. Für beides gilt, was auch für Formulare gilt: Website-Betreiber müssen ihre Nutzer bereits im Voraus informieren und benötigen eine ausdrückliche Zustimmung. Müssen User erst Daten eingeben, bevor sie den Download herunterladen können, gilt auch hier die Pflicht zur Verschlüsselung der Daten.

 

Kundenchats

Um den Service zu verbessern, erlauben viele Unternehmenswebsites Live-Chats beispielsweise mit dem Support. Häufig werden dafür externe und cloudbasierte Tools eingesetzt. Jedoch erfassen diese Tools häufig umfangreich Nutzerdaten; mindestens die IP-Adresse wird erfasst. Manche Teilnehmer nutzen die Möglichkeit, persönliche Daten im Chat oder aber in Fragebögen einzutragen. Diese Daten verbleiben auf dem Server des Chat-Anbieters. »Auch hier sind Website-Betreiber in der Pflicht, ihre Nutzer ausführlich zu informieren – und zwar bevor der User in den Chat eintritt. Ich rate zudem dazu, die Möglichkeit zu schaffen, den Chat jederzeit abzubrechen. Im Übrigen müssen auch mit dem Chat-Anbieter DSGVO-konforme Verträge ausgearbeitet werden«, erinnert Christian Heutger.

 

»Die Website nur einmal DSGVO-konform zu gestalten, genügt in der Regel nicht. Sobald eine neue Site angelegt wird, Website-Services oder Apps ergänzt werden, müssen diese ebenfalls DSGVO-konform sein. Zudem sollte stets auch die ePrivacy-Verordnung im Blick sein, denn diese befasst sich mit dem Privatsphäre-Schutz speziell in der digitalen Welt«, weist Christian Heutger hin.

 

Weitere Informationen unter: https://www.psw-group.de/blog/so-koennen-sie-ihre-website-dsgvo-konform-gestalten/5016

 

E-Commerce – Wie aus Website-Besuchern Käufer werden

Seitenbetreiber schützen eigene Website oft unzureichend

Was ist für Google die ideale Ladezeit einer Website?

Wie viel Website-Traffic wird durch Bots erzeugt?

Fünf Schritte für die Suchmaschinen- und mobile Optimierung von Websites

Moderne Website: 2016 von Kopf bis Fuß auf Erfolg eingestellt