Ein Stück vom Startup: Mitarbeiter werden zu Stakeholdern

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Gut jedes dritte Tech-Startup beteiligt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Erfolg.

Beliebtestes Modell: Anteile ohne Stimmrecht.

 

Viele Startups können keine hohen Gehälter zahlen, stattdessen bieten sie ihren Beschäftigten ein Stück am Unternehmen: Wer den Aufbau mitträgt, soll später am Erfolg mitverdienen, etwa wenn das Startup verkauft wird. Insgesamt beteiligt derzeit gut jedes dritte Startup (36 Prozent) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, weitere 41 Prozent können sich das für die Zukunft vorstellen. Doch wie viele im Team profitieren, fällt sehr unterschiedlich aus. Gut ein Viertel der Startups mit Mitarbeiterbeteiligung (27 Prozent) bezieht die gesamte Belegschaft ein, ein weiteres knappes Drittel (32 Prozent) zumindest ausgewählte Beschäftigte. Bei den übrigen bleibt die Beteiligung auf einen kleinen Kreis beschränkt, bei 19 Prozent auf die Gründerinnen und Gründer, in weiteren 11 Prozent auf Gründungsteam und Management.

»Wer keine üppigen Festgehälter zahlen kann, setzt im Wettbewerb um die klügsten Köpfe oft auf Erfolgsbeteiligungen«, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. »Viele Startups haben hier noch Potenzial, indem sie größere Teile der Belegschaft beteiligen. Voraussetzung dafür sind gesetzliche Vorgaben, die wirklich einfach und steuerlich attraktiv sind.«

Beteiligen Startups Beschäftigte, so setzen sie dafür meist sogenannte virtuelle Anteile ein. Dabei handelt es sich um vertragliche Zusagen, die Beschäftigte etwa bei einem Verkauf am Erlös beteiligen, ohne dass sie zu echten Gesellschaftern mit Stimmrechten werden. 84 Prozent der Startups, die Beschäftigte beteiligen, tun das mittels solcher virtuellen Anteile. Das sind deutlich mehr als im Vorjahr, als der Anteil bei 71 Prozent lag. Mit lediglich 8 Prozent werden reale Anteile inzwischen sehr viel seltener genutzt als noch im Vorjahr mit 20 Prozent. Ähnliches gilt für Anteilsoptionen, die aktuell von 11 Prozent genutzt werden, nach 23 Prozent in 2025. Einige Startups setzen auch mehrere dieser Möglichkeiten parallel ein.

 

Grundsätzlich ist die Offenheit für Mitarbeiterbeteiligung groß: Nur 17 Prozent der Startups schließen sie grundsätzlich aus.

 

[1] Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 102 Tech-Startups aus Deutschland online befragt, darunter 37 Startups, die Beschäftigte beteiligen. Die Befragung fand im Zeitraum von KW 21 bis KW 27 2026 statt. Die Umfrage ist nicht repräsentativ, gibt aber ein aussagekräftiges Stimmungsbild für Tech-Startups in Deutschland. Die Fragestellungen lauteten »Werden eure Beschäftigten an eurem Startup beteiligt? Mehrere Antworten sind möglich.«, und »Wer ist in eurem Startup beteiligt?«

 

Startups sollten Mitarbeiter am Unternehmen beteiligen – aber wie genau?

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4 von 10 Startups beteiligen Mitarbeiter am Unternehmen. Weitere 47 Prozent können sich das für die Zukunft vorstellen.

 

Fast alle Startups in Deutschland sind bereit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen. Bislang nutzen 40 Prozent diese Möglichkeit, weitere 47 Prozent können sich das für die Zukunft vorstellen. Nur 8 Prozent beteiligen ihre Beschäftigten nicht am Unternehmen und schließen das auch künftig aus. Das sind Ergebnisse einer Befragung von 152 Tech-Startups in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom, die im »Startup-Report 2025« veröffentlicht wurden [1].

Am häufigsten genutzt werden bei der Mitarbeiterbeteiligung sogenannte virtuelle Anteile (28 Prozent), dahinter folgen fast gleichauf Anteilsoptionen (9 Prozent) sowie reale Anteile (8 Prozent). Ein Drittel (33 Prozent) beteiligt ausschließlich Führungskräfte, 41 Prozent ermöglichen zusätzlich auch ausgewählten Beschäftigten eine Beteiligung und rund jedes Vierte (23 Prozent) bietet ein Beteiligungsmodell für alle Beschäftigten. »Startups stehen in einem scharfen Wettbewerb um Talente mit etablierten Unternehmen und internationalen Wettbewerbern. Sie können in der Regel nicht mit hohen Festgehältern punkten, aber sie können ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an einem künftigen Erfolg beteiligen und damit genau diejenigen erreichen, die an die Gründungs-Vision glauben«, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. »Für ein starkes Startup-Ökosystem brauchen wir deshalb steuerlich attraktive und möglichst unbürokratische Regeln für die Mitarbeiterbeteiligung.«

Der »Startup-Report 2025« gibt einen Überblick über die Einschätzung der deutschen Startup-Szene zur wirtschaftlichen Lage, Entwicklung der Beschäftigung und Finanzierungsbedingungen, aber auch zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz und zur Bewertung der Startup-Politik und zu persönlichen Gründungserfahrungen. So ist Tech-Milliardär Elon Musk, der weiterhin stark polarisiert, für 17 Prozent in seiner Rolle als Gründer weiterhin ein Vorbild. Demgegenüber meint eine Mehrheit von 59 Prozent, dass Musk dem Ansehen von Tech-Startups schade. 15 Prozent wollen, dass sich Gründerinnen und -Gründer grundsätzlich aus der Politik raushalten. Stark ausgeprägt ist im Übrigen die Ablehnung der neuen US-Politik in der deutschen Startup-Szene: Nur 3 Prozent hätten gerne einen Politiker wie Donald Trump in Deutschland.

 

Weitere Ergebnisse in Zahlen:

  • Die wirtschaftliche Lage wird zurückhaltend eingeschätzt: 47 Prozent nehmen die allgemeine Situation für Startups als verschlechtert wahr, nur 21 Prozent als verbessert.
  • Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl liegt bei 13.
  • Für Startups sind Bürokratie (63 Prozent), Vertrieb und Kundengewinnung (61 Prozent) sowie Kapitalbeschaffung (52 Prozent) die größten Herausforderungen.
  • Der durchschnittliche Wagniskapitalbedarf liegt bei 2,5 Millionen Euro – 79 Prozent der Startups mit Kapitalbedarf halten es für wahrscheinlich, das Geld in den nächsten zwei Jahren einzuwerben.
  • Künstliche Intelligenz ist inzwischen Standard: 82 Prozent der Startups setzen KI ein, 63 Prozent in internen Prozessen und 62 Prozent in ihren Produkten.
  • 63 Prozent der Startups sehen übertriebene Regulierung als Grund, warum Produkte wie ChatGPT nicht in der EU entwickelt werden. 45 Prozent erwarten Einschränkungen durch den AI Act, und 43 Prozent befürchten dadurch Wettbewerbsnachteile gegenüber Startups aus den USA oder China.

 

[1] Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverband Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 152 Tech-Startups aus Deutschland online befragt. Die Befragung fand im Zeitraum von KW 12 bis KW 21 2025 statt. Die Umfrage ist nicht repräsentativ, gibt aber ein aussagekräftiges Stimmungsbild für Tech-Startups in Deutschland.
Weitere Ergebnisse und alle Details im »Startup-Report 2025«, der hier zum Download bereitsteht: www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Startup-Report-2025

 

Was müssen Startups beachten, wenn sie Mitarbeiter am Unternehmen beteiligen

Gerade für Startups, die mit knappen Gehältern im Wettbewerb um Talente stehen kann die Mitarbeiterbeteiligung eine interessante Maßnahme sein die eigene Attraktivität zu erhöhen. Mitarbeiterbeteiligung kann ein starkes Instrument sein, um Fachkräfte zu gewinnen, zu binden und zu motivieren. Gleichzeitig ist sie rechtlich und steuerlich komplex. Hier die wichtigsten Punkte, die Startups beachten sollten:

Wichtige Aspekte bei Mitarbeiterbeteiligungen in Startups

  1. Ziele klären
  • Talentgewinnung: Beteiligung als Gehaltsbestandteil, wenn Liquidität knapp ist.
  • Mitarbeiterbindung: Langfristige Motivation durch Teilhabe am Unternehmenswert.
  • Kultur & Identifikation: Mitarbeiter denken stärker »wie Unternehmer«.
  1. Modelle der Beteiligung
  • Echte Anteile (Equity)
    • Mitarbeiter werden Gesellschafter.
    • Vorteil: volle Teilhabe am Unternehmen.
    • Nachteil: hoher Verwaltungsaufwand (Notar, Gesellschafterlisten, Mitspracherechte).
  • Optionen (ESOP)
    • Recht, später Anteile zu einem festgelegten Preis zu erwerben.
    • Vorteil: steuerlich planbar, motivierend.
    • Nachteil: komplexe Vertragsgestaltung.
  • Virtuelle Anteile (VSOP)
    • Vertraglicher Anspruch auf einen Anteil am Exit-Erlös oder Gewinn.
    • Vorteil: keine Gesellschafterrechte, einfach umzusetzen.
    • Nachteil: rein finanziell, weniger »echtes Unternehmertum«.
  • Genussrechte / Mitarbeiterdarlehen
    • Alternative Modelle, die Gewinnbeteiligung ermöglichen, ohne Stimmrechte.
  1. Rechtliche & steuerliche Rahmenbedingungen
  • Seit 2024 gibt es in Deutschland Verbesserungen (§ 19a EStG):
    • Besteuerungsaufschub: Mitarbeiter müssen nicht mehr sofort beim Erhalt der Anteile Steuern zahlen (»Dry Income«-Problem entschärft).
    • Konzernklausel: Auch Mitarbeiter von Tochtergesellschaften können profitieren.
  • Trotzdem: Steuerliche Behandlung hängt stark vom Modell ab → frühe Abstimmung mit Steuerberater/Anwalt ist Pflicht.
  1. Gestaltung & Kommunikation
  • Vesting-Regeln: Anteile »reifen« über mehrere Jahre (z. B. 4 Jahre mit 1 Jahr Cliff).
  • Good Leaver / Bad Leaver: Klare Regeln, was passiert, wenn Mitarbeiter das Unternehmen verlassen.
  • Transparenz: Mitarbeiter müssen verstehen, welchen Wert die Beteiligung hat und welche Risiken bestehen.
  1. Praktische Tipps für Startups
  • Frühzeitig ein Standardmodell wählen (z. B. VSOP für die ersten Jahre).
  • Beteiligungsprogramme einfach und verständlich halten – zu komplexe Konstrukte schrecken ab.
  • Dokumentation & Verträge sauber aufsetzen (Musterverträge gibt es, aber individuelle Anpassung ist wichtig).
  • Beteiligung als Teil der Employer Branding-Strategie nutzen.

Pro & Contra im Überblick

Vorteile

Herausforderungen

Gewinnung & Bindung von Talenten

Steuerliche & rechtliche Komplexität

Motivation durch Teilhabe am Erfolg

Verwaltungsaufwand (Notar, Verträge)

Liquiditätsschonend (statt hoher Gehälter)

Risiko von Verwässerung für Gründer

Stärkung der Unternehmenskultur

Unterschiedliche Erwartungen der Mitarbeiter

 

Fazit

Mitarbeiterbeteiligung ist für Startups ein strategisches Werkzeug, aber nur dann erfolgreich, wenn sie rechtssicher, steuerlich optimiert und klar kommuniziert wird.

 

VSOP, ESOP, echte Anteile

Vergleichsmodell für Mitarbeiterbeteiligungen (VSOP, ESOP, echte Anteile) mit praxisnahen Szenarien. So unterscheiden sich die Modelle in typischen Situationen:

Vergleich der Beteiligungsmodelle

Kriterium

VSOP (Virtuelle Anteile)

ESOP (Optionen)

Echte Anteile (Equity)

Rechtsstellung

Kein Gesellschafter, nur vertraglicher Anspruch auf Auszahlung

Recht, später Anteile zu kaufen

Mitarbeiter wird Gesellschafter

Verwaltungsaufwand

Gering (kein Notar, keine Gesellschafterliste)

Mittel (Optionen-Verträge, steuerliche Regeln)

Hoch (Notar, Gesellschafterrechte, Mitspracherechte)

Steuern

Besteuerung bei Auszahlung (Kapitalertrag oder Einkommen)

Besteuerung beim Erwerb/Verkauf der Anteile

Laufende steuerliche Pflichten (z. B. bei Ausschüttungen)

Motivationseffekt

Finanziell, aber weniger »echtes Unternehmertum«

Stark, da Mitarbeiter Anteilseigner werden können

Sehr stark, volle Identifikation mit dem Unternehmen

Flexibilität

Sehr flexibel, leicht skalierbar

Mittel, abhängig von Vertragsgestaltung

Gering, da jede Anteilsübertragung formell erfolgen muss

Eignung

Frühphase, schnelles Wachstum, viele Mitarbeiter

Wachstumsphase, internationale Teams

Späte Phase, Kernteam, C-Level

 

Szenarien im Vergleich

  1. Exit (Verkauf des Unternehmens)
  • VSOP: Mitarbeiter erhalten eine Auszahlung entsprechend ihres virtuellen Anteils am Verkaufserlös.
  • ESOP: Mitarbeiter können ihre Optionen ausüben, Anteile verkaufen und profitieren direkt vom Exit.
  • Echte Anteile: Mitarbeiter verkaufen ihre Anteile wie die Gründer und Investoren.
  1. Mitarbeiter verlässt das Unternehmen nach 2 Jahren
  • VSOP: Nur die bis dahin »gevesteten« Anteile werden berücksichtigt, Rest verfällt.
  • ESOP: Optionen, die noch nicht »gevestet« sind, verfallen. Bereits gevestete können behalten oder ausgeübt werden.
  • Echte Anteile: Mitarbeiter bleibt Gesellschafter, außer es gibt Rückkaufklauseln (Good/Bad Leaver).
  1. Wachstumsphase mit neuen Investoren
  • VSOP: Einfach anpassbar, keine Verwässerung in der Gesellschafterliste.
  • ESOP: Optionen müssen in die Kapitalstruktur eingerechnet werden, Investoren verlangen oft ein »Option Pool«.
  • Echte Anteile: Neue Investoren verwässern direkt die Anteile der Mitarbeiter.

 

Strategische Empfehlung

  • Frühphase (Seed/Series A) → VSOP: schnell, flexibel, rechtssicher.
  • Wachstumsphase (Series B/C) → ESOP: stärkerer Bindungseffekt, international anerkannt.
  • Späte Phase / Pre-IPO → Echte Anteile für Schlüsselpersonen (C-Level, Gründerteam).

 

Entscheidungs-Framework mit KPIs

Hier kommt das Entscheidungs-Framework, das dir zeigt, welches Mitarbeiterbeteiligungsmodell (VSOP, ESOP, echte Anteile) in welchem Startup-Stadium am besten passt. Ergänzt mit KPIs, sodass es als Steuerungsinstrument für Business Cases genutzt werden:

Entscheidungs-Framework für Mitarbeiterbeteiligungen

  1. Frühphase (Seed / Pre-Seed)
  • Empfohlenes Modell: VSOP (Virtuelle Anteile)
  • Warum:
    • Einfach, flexibel, keine Notarkosten.
    • Liquiditätsschonend, da keine echten Anteile übertragen werden.
    • Gut für erste Mitarbeiter, die Risiko mittragen.
  • KPIs:
    • Employee Acceptance Rate (wie viele Mitarbeiter nehmen das Angebot an)
    • Retention Rate (Mitarbeiterbindung nach 12–24 Monaten)
    • Kosten pro Mitarbeiter (Vertragsaufwand, steuerliche Beratung)
  1. Wachstumsphase (Series A–B)
  • Empfohlenes Modell: ESOP (Optionen)
  • Warum:
    • International anerkannt, Investoren verlangen oft einen »Option Pool«.
    • Stärkerer Bindungseffekt, da Mitarbeiter echte Anteilseigner werden können.
    • Gut für Schlüsselkräfte und internationale Teams.
  • KPIs:
    • Option Pool Size (% der Anteile für Mitarbeiter reserviert)
    • Time-to-Fill Critical Roles (wie schnell Schlüsselpositionen besetzt werden)
    • Verwässerungseffekt (Auswirkung auf Gründer- und Investorenanteile)
  1. Späte Phase (Series C / Pre-IPO / Exit-Nähe)
  • Empfohlenes Modell: Echte Anteile (Equity) für Kernteam / C-Level
  • Warum:
    • Maximale Identifikation und Mitspracherecht.
    • Signal an Investoren und Markt: »Skin in the Game«.
    • Geeignet für langfristige Führungskräfte.
  • KPIs:
    • Equity Ownership Distribution (Verteilung zwischen Gründern, Investoren, Mitarbeitern)
    • Exit Value per Employee (potenzieller Auszahlungswert bei Exit)
    • Governance Complexity (Anzahl Gesellschafter, Abstimmungsaufwand)

Framework-Übersicht

Startup-Stadium

Modell

Fokus

Typische KPIs

Seed / Pre-Seed

VSOP

Einfachheit, Flexibilität

Acceptance Rate, Retention, Kosten

Series A–B

ESOP

Bindung, Internationalität

Option Pool Size, Time-to-Fill, Verwässerung

Series C / Pre-IPO

Echte Anteile

Identifikation, Governance

Ownership Distribution, Exit Value, Complexity

 

Damit hast du ein strategisches Steuerungsinstrument, das du je nach Unternehmensphase einsetzen kannst.

Genki Absmeier