BSI veröffentlicht Mindeststandard für Mobile Device Management

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat einen neuen Mindeststandard nach §8 BSI-Gesetz (BSIG) für Mobile Device Management veröffentlicht. Mithilfe von Mobile Device Management (MDM) können Mobilgeräte wie Smartphones und Tablets in die IT-Infrastruktur einer Institution integriert und zentral verwaltet werden. Der Mindeststandard stellt Sicherheitsanforderungen an ein MDM, die von Behörden bereits bei Vergabeverfahren herangezogen werden können. Zudem wird auch ein sicherer Betrieb des MDM durch die Vorgabe von technischen und organisatorischen Maßnahmen geregelt. Mit der Umsetzung wird ein definiertes Mindestsicherheitsniveau erreicht, das nicht unterschritten werden sollte.

Arne Schönbohm, Präsident des BSI: »Mobilgeräte gehören heute zur Standardausstattung in Verwaltung und Wirtschaft, oftmals ist auch der Zugriff auf Unternehmensnetze per Smartphone möglich. Dies steigert die Arbeitseffizienz, birgt aber auch Risiken, insbesondere wenn die Geräte für dienstliche und private Zwecke genutzt werden können. Ein zentrales Management mittels MDM ist hier unabdingbar. Unser neuer Mindeststandard sorgt hier für ein klar definiertes Mindestniveau an Informationssicherheit, auch in der mobilen Welt.«

Der von der nationalen Cyber-Sicherheitsbehörde BSI entwickelte Mindeststandard definiert ein Mindestsicherheitsniveau für Mobile Device Management, das durch die Stellen des Bundes eingesetzt wird. Gleichzeitig können die Sicherheitsanforderungen und Maßnahmen auch Behörden der Länder und Kommunen sowie Unternehmen als Leitfaden dienen. Der Mindeststandard für Mobile Device Management ist auf der Webseite des BSI abrufbar. www.bsi.bund.de


 

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