Security Spezial 1-2-2025

Managed Extended Detection and Response – Mehr IT-Sicherheit für Unternehmen durch MXDR

Cyberattacken gehören für IT-Verantwortliche in allen Branchen zum Alltag. Die IT-Infrastruktur muss daher besonders gut geschützt werden, um die Verfügbarkeit sowie Integrität aller Daten zu gewährleisten. Dabei kommen die meisten Firmen nicht an der Expertise externer Dienstleister vorbei. Eine Lösung ist Managed Extended Detection and Response (kurz MXDR).

Managed Detection & Response (MDR) und Vulnerability Management Services (VMS) – Ein unverzichtbarer Bestandteil moderner Cybersecurity

MDR und VMS gemeinsam haben einige Vorteile die klassische SIEM-Systeme nicht bieten – dazu zählen die proaktive Bedrohungserkennung und -abwehr, eine kontinuierliche und gezielte Überwachung der Schwachstellen und die Verringerung der Angriffsfläche. MDR und VMS verbessern das Schutzniveau eines Unternehmens bei gleichzeitiger Reduzierung des Aufwands.

Künstliche Intelligenz: Herausforderungen und Chancen für die IT-Security – Schneller, effizienter und komplexer

Mit immer neuen Cyberbedrohungen stellt sich für IT-Administratoren die Frage, wie sich Technologien auf Basis von künstlicher Intelligenz (KI) zur Abwehr von Angriffen nutzen lassen. Klar ist: KI ermöglicht schnellere und effizientere Reaktionen auf Attacken aus dem Internet – und das ohne zusätzliches Personal. Unbestritten ist aber auch, dass der Einsatz generativer KI für mehr Komplexität sorgt und damit spezielles Expertenwissen voraussetzt.

Datenschutz bei Fahrzeugen aller Art – Hoffentlich gut versichert

Seit 2020 gibt es Leitlinien zur Verarbeitung personenbezogener Daten für vernetzte Fahrzeuge und mobilitätsbezogene Anwendungen. Ein Pflichtenheft des Europäischen Datenschutzausschusses (edpd) soll zeigen, wohin die Reise geht. Da es um die Vermeidung von Missbrauchsfällen persönlicher Daten geht, befindet sich die Verordnung vermutlich unter dem Kopfkissen aller einschlägigen Softwarehäuser europaweit. Das klingt nach einem riesigen Papiertiger. Basierend auf der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind diese Richtlinien aber durchaus Ernst zunehmen. Ein Fallbeispiel aus der Versicherungswirtschaft soll das illustrieren.