Gatekeeper: Wen betrifft der Digital Markets Act?

 

https://de.statista.com/infografik/31989/kernplattformdienste-die-von-gatekeepern-nach-definition-des-digital-markets-act-angeboten-werden/

Im Oktober 2022 hat die Europäische Union den Digital Markets Act (DMA) verabschiedet, der vor allem sogenannte »sehr große Online-Plattformen« und deren potenziell geschäftsschädigende Praktiken regulieren soll. Laut DMA dürfen dominante Online-Unternehmen wie Alphabet, Apple, Meta oder Microsoft beispielsweise in Zukunft eigene Produkte nicht mehr prominenter als die von Wettbewerbern in Suchergebnissen darstellen und müssen zulassen, dass Nutzer von ihren Angeboten aus auf Dienste Dritter zugreifen können. Außerdem muss die Möglichkeit eingeräumt werden, andere als die vorinstallierte Software wie beispielsweise bestimmte Browser zu nutzen und das Löschen entsprechender Programme muss möglich sein.

Für die Umsetzung dieser Vorgaben hatte die EU den Unternehmen eine Schonfrist eingeräumt, die am 7. März 2024 ausgelaufen ist. Trotzdem scheinen einige der »Gatekeeper« ihren Verpflichtungen nach Einschätzung der EU noch nicht ausreichend nachgekommen zu sein. Wie Reuters berichtet, hat die EU Untersuchungen bei Apple, der Google-Mutter Alphabet und Meta angestoßen, um potenzielle Verstöße aufzudecken.

Wie sehr unser digitaler Alltag von diesen »sehr großen Online-Plattformen« bestimmt wird, zeigt ein Blick auf die Statista-Grafik. Laut DMA finden sich beispielsweise die Meta-Produkte WhatsApp und Messenger in der Kategorie Messaging wieder, während Alphabet das Such- und Video-Segment mit der Google-Suche und YouTube quasi monopolisiert hat. In den Social-Media- und Werbesegmenten sind jeweils drei der sechs »Gatekeeper« vertreten.

Die neuen Gesetze für digitale Märkte und digitale Dienste, der Digital Markets Act und der Digital Services Act, sind die ersten ihrer Art, die über Landesgrenzen hinausgehen und EU-weit Geltung haben. Während letzterer vor allem auf den E-Commerce-Sektor ausgerichtet ist und neue Sorgfaltspflichten für große Online-Plattformen vorschreibt, will ersterer für fairere Wettbewerbsbedingungen bei Diensten wie Social-Media-Angeboten, Suchmaschinen, Betriebssystemen oder Browsern sorgen.

»Europa hat sich auf die weltweit strengsten Regeln für mehr Wettbewerb und Fairness bei den großen digitalen Playern verständigt«, kommentierte Sven Giegold, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, zur Einführung. »Die großen Plattformunternehmen werden klaren und harten Regeln unterworfen und können nicht mehr länger einseitig die Spielregeln bestimmen.«

Florian Zandt


 

Gesetz über digitale Dienste und Märkte

Das Europäische Parlament stimmt dem umfassenden Regulierungspaket für Online-Plattformen zu. Es umfasst zwei Verordnungen: das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) und das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act). Worum geht es dabei? Fragen und Antworten.

 

Worum geht es beim Gesetz über digitale Dienste?

Das Gesetz über digitale Dienste wird die inzwischen 20 Jahre alte E-Commerce-Richtlinie ergänzen und Teile von ihr aktualisieren. Es sieht einheitliche horizontale Regeln zu Sorgfaltspflichten und Haftungsausschlüssen für Vermittlungsdienste (wie etwa Online-Plattformen) vor und soll damit zu einem sicheren, vorhersehbaren und vertrauenswürdigen Online-Umfeld und einem reibungslosen Funktionieren des EU-Binnenmarkts für Vermittlungsdienste beitragen.

Dazu gehört auch, dass die Verfahren zur Meldung und unverzüglichen Entfernung illegaler Inhalte künftig europaweit einheitlich ausgestaltet werden. Hinzu kommen zusätzliche Sorgfaltspflichten für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen.

Weitere Informationen zum Gesetz über digitale Dienste finden Sie hier in Fragen und Antworten.

… und beim Gesetz über digitale Märkte?

Das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act) ergänzt das Wettbewerbsrecht und beschränkt die Macht marktbeherrschender Digitalkonzerne. Die EU-Kommission stellt darin einen Verhaltenskodex für große Digitalunternehmen auf. Für Zentrale Online-Plattformen wie zum Beispiel Suchmaschinen, soziale Netzwerke oder Online-Vermittlungsdienste gelten dann künftig strengere Regeln: So werden sie zum Beispiel im Ranking nicht mehr eigene Angebote bevorzugen dürfen. Zuvor gab es nur in Deutschland mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz, das 2021 in Kraft getreten ist, vergleichbare Regelungen.

„Europa hat sich auf die weltweit strengsten Regeln für mehr Wettbewerb und Fairness bei den großen digitalen Playern verständigt. Die großen Plattformunternehmen werden klaren und harten Regeln unterworfen und können nicht mehr länger einseitig die Spielregeln bestimmen“, betonte der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Sven Giegold.

Wie geht es weiter?

Der Digital Markets Act (DMA) wurde am 14. September 2022 vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen und am 12. Oktober 2022 im Amtsblatt veröffentlicht. Zum 1. November 2022 (20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt) ist das EU-Gesetz über digitale Märkte (DMA) in Kraft getreten und gilt ab dem 2. Mai 2023.

Das Gesetz über digitale Dienste wurde am 23. April 2022 vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen. Am 27. Oktober 2022 wurde es im Amtsblatt veröffentlicht. Damit tritt das Gesetz zum 16. November 2022 in Kraft und gilt ab dem 17. Februar 2024 in allen EU-Staaten.

Haben Sie weitere Fragen?

Dann können Sie sich auch bei der Europäischen Kommission (Engl.) informieren.

Textquelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/tipps-fuer-verbraucher/eu-regeln-online-plattformen-1829232