Neues Lieferkettengesetz ab 2023: In vier Schritten zur transparenten Supply Chain

Neues Jahr, neue Regeln: Ab 2023 gilt für Unternehmen ab 3.000 Arbeitnehmern das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das Unternehmen in die Verantwortung nimmt, Schädigungen der Umwelt und Menschenrechtsverletzungen zu identifizieren und zu vermeiden¹. Bei Verstößen können juristische Personen und Personenvereinigungen empfindliche Bußgeldzahlungen von bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes drohen². Das Problem: Zurzeit fehlt vielen Unternehmen der Überblick über ihre Dokumente – trotz der Transparenzpflicht, die ihnen das Gesetz auferlegt. Daher gibt Mindbreeze Unternehmen einen Leitfaden, mit dem sie mithilfe einer Wissensmanagementlösung in vier Schritten zu einer transparenteren Lieferkette gelangen.

»Wir wissen aus zahlreichen Gesprächen mit unseren Kunden, dass vielerorts immer wieder mit großem Aufwand nach richtigen Informationen gesucht werden muss, da Fachabteilungen ihre Dokumente in den unterschiedlichsten Lösungen speichern«, erklärt Gerald Martinetz, Head of Presales der Mindbreeze GmbH. »Dabei können Wissensmanagementlösungen effektiv dazu beitragen, besser auf die neuen Vorgaben zu reagieren.«

 

Schritt 1: Daten indizieren 

Zwar sind die meisten Informationen in den Unternehmen vorhanden, liegen aber unsortiert in unterschiedlichen Formaten und Datenquellen vor. Als Grundlage für ein effektives Management der Lieferkette müssen die Daten jedoch indiziert und zentral gesammelt werden. Erst dadurch lassen sich Menschenrechtsverletzungen und Schädigungen der Umwelt schnell identifizieren. Entscheider sind somit in der Lage, rasch Auskunft zu erhalten und zu informieren. Beispiel: Ein Zulieferer aus einem Nicht-EU-Land berichtet in einer E-Mail über Lieferengpässe durch eine Umweltkatastrophe. Verantwortliche sind hier gut beraten eine weitere Recherche anzustellen, um dem LkSG zu entsprechen. Moderne Wissensmanagementlösungen durchsuchen nicht nur Verträge und Angebote, sondern auch alle weiteren Quellen. So erhalten Entscheider sämtliche Informationen, die im konkreten Kontext wichtig sind und andernfalls vergessen worden wären.

 

Schritt 2: Entitäten erkennen

Sind die Daten einmal gesammelt und in einen Index überführt, gilt es diese zu analysieren und gewinnbringend zu nutzen. Eine innovative Wissensmanagementlösung erkennt entsprechende Entitäten und stellt sämtliche Daten die auf Basis von Datumsinformationen, bestimmten Keywords, Personen oder Verträgen gesammelt wurden, in umfassenden 360-Grad-Sichten zur Verfügung. Auf diese Weise erhalten Entscheider jene relevanten Informationen, z.B.: wo das Produkt verwendet worden ist, welche Ressourcen zur Herstellung genutzt wurden und wer die Ansprechpartner sind. Unternehmen sind so in der Lage, ihrer Sorgfaltspflicht nachzugehen und Verträge zu ändern oder zu kündigen, die nicht dem neuen Lieferkettengesetz entsprechen.

 

Schritt 3: Informationen extrahieren und semantische Beziehungen feststellen

Eine effiziente Wissensmanagementlösung ermöglicht es, Informationen und Metadaten aus Dokumenten zu extrahieren und mit anderen Produkten zu verknüpfen. Beispielsweise können verschiedene Verträge zu einem Produkt, von der Lösung als zusammengehörend erkannt und verknüpft werden. Das verschafft Entscheidern einen zentralen und zuverlässigen Anlaufpunkt für das Supplier-Management. Zusätzlich ermöglicht das System, relevante Passagen aus einem Vertrag zu extrahieren und neue ebenso wie alte Lieferanten schnell und ohne aufwendiges Suchen zu vergleichen. Dadurch lassen sich alte Verträge kontrollieren und bei Bedarf anpassen. Neue können direkt entsprechend den Anforderungen des Gesetzes aufgesetzt werden.

 

Schritt 4: Tagging von Taxonomien 

Meist werden nicht alle Informationen eines Unternehmens ordentlich und transparent in Dokumenten hinterlegt. Wichtige Informationen zu Zulieferern sind vielleicht nur in einer E-Mail-Konversation gespeichert oder nur in einer Zoom-Aufzeichnung festgehalten worden und können leicht verloren gehen. Um das zu vermeiden, ist Tagging entscheidend. Es ermöglicht dem Unternehmen, unstrukturierte Informationen zu kennzeichnen, um sie mithilfe der Wissensmanagementlösung zu indizieren, zu integrieren und die entsprechenden Dokumente aufzufinden. Lieferanten, die Verstöße aufweisen, sind somit schnell ermittelt und bleiben nicht länger im Chaos der Dokumente verborgen.

Zentraler Vorteil einer Insight Engine: Sie kann für Transparenz sorgen, ohne dabei aufwendig in vorhandene Systeme integriert werden zu müssen. Die Lösungen agieren unabhängig vom restlichen IT-System und durchsuchen KI-basiert die vorhandenen Daten-Pools auf allen Plattformen des Unternehmens – egal ob es sich dabei um einen On-Premises-Server handelt oder SharePoint. Vorhandene Strukturen bleiben unverändert und auch das Personal muss sich nicht umgewöhnen. Über eine Software-Oberfläche erhalten Verantwortliche die Chance, wichtige Informationen schnell und verlässlich zu finden. Hinzu kommt, dass eine derartige Lösung auch Anwendung in anderen Abteilungen wie dem Customer Service oder in der Finanzabteilung für Rechnungen findet – ohne Migrationsaufwand und unter Beibehaltung der bestehenden Ablagestruktur. Auf diese Weise lässt sich mit einer flexiblen Informationsaufbereitung im Datenwirrwarr eines Unternehmens ganz einfach Transparenz schaffen.

 

Quellen:
¹ Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, 2021, Das Lieferkettengesetz 
² Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten, 2021, S. 8

 

Foto: Pixabay

 

Stärkerer Schutz von Menschenrechten und Umwelt in globalen Lieferketten

Am 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Damit werden weltweit zum ersten Mal unternehmerische Sorgfaltspflichten für die Achtung von Menschenrechten und den Schutz von Umweltbelangen umfassend gesetzlich geregelt. Unternehmen müssen ein wirksames Risikomanagement einrichten, um Gefahren für Menschenrechtsverletzungen und bestimmte Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz legt dar, welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und entlang ihrer Lieferketten notwendig sind und verpflichtet zur Errichtung eines Beschwerdeverfahrens und regelmäßiger Berichterstattung. Es gilt zunächst für Unternehmen in Deutschland mit mindestens 3.000 Beschäftigten, ab 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigte.

 

Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil: »Ausbeutung, Zwangs- und Kinderarbeit sind keine Geschäftsmodelle für unsere soziale Marktwirtschaft. Unsere wirtschaftliche Stärke muss auf Verantwortung aufbauen – für die Näherin in Bangladesch, die Kleidung für den deutschen Markt produziert, genauso wie für den Minenarbeiter im Kongo, der Rohstoffe für Mobiltelefone abbaut. Mit dem Lieferkettengesetz führt ab 2023 kein Weg mehr vorbei an Menschenrechten und Umweltschutz, egal wo auf der Welt Unternehmen mit Sitz in Deutschland produzieren lassen. Gleichzeitig ist das Lieferkettengesetz so ausgestaltet, dass die Unternehmen es gut umsetzen können. Deswegen gilt es im ersten Jahr nur für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten. Außerdem haben wir die Berichtspflichten noch anwendungsfreundlicher gestaltet, damit die Unternehmen ihre gesetzlichen Anforderungen gut und wirksam erfüllen können.«

 

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck: »Wirtschaftliches Handeln muss im Einklang mit Menschrechten stehen und nachhaltig sein. Hierfür ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wichtig. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle betreut an seinem Standort im sächsischen Borna die Umsetzung des Gesetzes. Der für diese Umsetzung notwendige Fragebogen für Unternehmen wurde gerade jüngst noch einmal verbessert und muss jetzt den Praxischeck bestehen.«

 

Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Svenja Schulze: »Deutschland leistet mit diesem Gesetz Pionierarbeit für eine gerechtere Globalisierung. In Entwicklungsländern haben die Menschen oft nicht die Chance, ihre Rechte gegen international agierende Unternehmen und ihre Zulieferer durchzusetzen. Unser Gesetz hilft dabei, dieses Machtgefälle auszugleichen, indem es die Unternehmen stärker in die Pflicht nimmt. Gestärkt werden vor allem die vielen Frauen und Kinder in den Entwicklungsländern, die unter oft unwürdigen Bedingungen in den Nähereien, in den Minen oder in anderen Risikosektoren arbeiten. Auch für die vielen Unternehmen, die sich heute schon glaubwürdig um Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Lieferketten kümmern, ist das Gesetz gut: Denn nachhaltiges Wirtschaften zahlt sich künftig aus.«

 

Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Steffi Lemke: »Spätestens seit der Anerkennung des Menschenrechts auf eine saubere Umwelt ist klar: Der Schutz von Natur und Menschenrechten müssen Hand in Hand gehen. Umweltfreundliche Lieferketten dienen dem Erhalt unserer Lebensgrundlagen. Doch woher die Rohstoffe stammen, welche Belastungen durch Lärm, Emissionen und Abwasser die Herstellung verursacht, sieht man einem Produkt nicht an. Mit dem Lieferkettengesetz wird der ökologische Rucksack eines Produkts sichtbarer und die nachhaltige Praxis von Unternehmen transparenter. Umweltschutz liegt auch im strategischen Interesse der Wirtschaft. Insbesondere multinationale Unternehmen dürfen nicht wegschauen und sollen künftig mehr Verantwortung dafür übernehmen, wie sich ihre Lieferketten weltweit auf Menschen und Natur auswirken.«

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird künftig prüfen, ob Unternehmen die Sorgfaltspflichten umsetzen und jährlich darüber berichten. Es kann Nachbesserungen verlangen und Bußgelder verhängen.

Das BAFA wird als erfahrene Kontrollbehörde die Umsetzung effektiv und bürokratiearm prüfen und hat in den vergangenen Monaten erhebliche Anstrengungen unternommen, um den Start des Gesetzes möglichst anwendungsfreundlich zu gestalten.

 

Zum Hintergrund
1,4 Milliarden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten weltweit unter menschenunwürdigen Bedingungen. Die Zahl der Opfer von Zwangsarbeit und Sklaverei steigt signifikant, nach jüngsten Schätzungen der ILO sind es nunmehr 28 Millionen Menschen. Ebenso werden weltweit immer mehr Kinder zur Arbeit gezwungen, weil der Lohn der Eltern nicht reicht – in den Goldminen von Burkina Faso, als Textilarbeiterinnen und -arbeiter in Bangladesch oder auf Kakaoplantagen in der Elfenbeinküste. Durch die Pandemie hat sich die Situation weiter verschlechtert, sodass die ILO aktuell von rund 160 Millionen arbeitenden Kindern ausgeht. Die Hälfte von ihnen ist jünger als zwölf Jahre.
Auch globale Umweltprobleme werden zu einem großen Teil in den internationalen Lieferketten verursacht. Je nach Sektor entstehen bis zu 90 Prozent der Treibhausgase und Luftverschmutzung in den Lieferketten und nicht im Geschäftsbereich multinationaler Unternehmen selbst. So entfällt beispielsweise der Flächen- und Wasserverbrauch in der Lebensmittel- und Textilindustrie fast vollständig auf die Ebene der Zulieferer-

 

Weitere Informationen

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Mehr Umwelt- und Menschenrechtsschutz in Lieferketten

Webinar-Reihe »Umweltbezogene Sorgfaltspflichten im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz«

Entwaldungsfreie Lieferketten