
Die Fristverlängerung für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027 verschafft Unternehmen mehr Zeit, ändert aber weder die Anforderungen noch das Sanktionsrisiko. Unternehmen sollten die zusätzlichen 16 Monate nicht als Aufschub, sondern als Umsetzungsfenster für belastbare KI-Governance, Risikomanagement und technische Nachweisfähigkeit nutzen. Die größten Herausforderungen liegen weniger in der Technologie als in Organisation,…















