Kaum gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), braut sich schon das nächste »Compliance-Gewitter« am Horizont zusammen: Die E-Rechnungsverordnung. Schon ab November 2018 tritt sie in Kraft. Ab dann müssen Bundesministerien und bald darauf auch Lieferanten der öffentlichen Verwaltung E-Rechnungen verarbeiten können. Grund genug, die Chance zu nutzen und sich mit der Digitalisierung des Rechnungseingangs mithilfe von einem zertifizierten Enterprise Content Management (ECM) zu beschäftigen.