
In Verträgen sind immer häufiger Benchmarking-Klauseln verankert, die einen gegenseitigen Vertrauensvorschuss in eine gute Zusammenarbeit der Vertragspartner darstellen sollen. Sie eröffnen den Vertragspartnern die Möglichkeit, Anpassungen an technische Entwicklungen, marktübliche Leistungsumfänge und Preisentwicklungen vornehmen zu können.