
Ab dem 1. Januar 2025 veränderte sich der Rechnungsaustausch im B2B-Sektor grundlegend. Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung ist ein Teil des digitalen Transformationsprozesses, den das Bundesfinanzministerium im Rahmen des Wachstumschancengesetzes vorantreibt. Für mittelständische Unternehmen bedeutet das, dass sie gezwungen sind, ihre Prozesse zeitnah an die neuen gesetzlichen Anforderungen anzupassen. Neue Rahmenbedingungen ab 2025 Künftig gilt…