URL-Entfernung: Das »Recht auf Vergessenwerden« in der Praxis

Für rund 2,4 Millionen URLs haben EU-Bürger bei Google die Löschung aus den Suchergebnissen beantragt, davon wurden etwas mehr als 900.000 tatsächlich entfernt. Grundlage für diese Praxis ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Mai 2014. Demnach dürfen Einzelpersonen bei Suchmaschinenbetreibern wie Google beantragen, dass Suchergebnisse zu ihrem Namen entfernt werden. Diese Regelung wird in den Medien auch als »Recht auf Vergessenwerden« bezeichnet.

Bis Januar 2018 waren ein Prozent der Antragsteller für ein Fünftel aller URLs verantwortlich, die aus den Suchergebnissen entfernt werden sollten. Bei diesen handelt es sich oft um spezielle Kanzleien und Firmen, die sich um die Reputation ihrer Klienten kümmern. 88,7 Prozent der Antragssteller sind Privatpersonen. Die Gesamtzahl der URLs, um deren Löschung Einzelpersonen aus Deutschland gebeten haben, beläuft sich auf 414.578, davon wurden fast 170.000 aus dem Suchindex entfernt. Lediglich die Franzosen machen häufiger vom »Recht auf Vergessenwerden« gebrauch, wie die Infografik von Statista zeigt. Mathias Brandt

https://de.statista.com/infografik/3647/urls-deren-entfernung-von-google-geprueft-wurde/

 


 

»Recht auf Vergessenwerden«: Schutz der persönlichen Daten im Internet der Dinge

Studie belegt: Verbraucher fordern das Ende des Identitätsdiebstahls und härtere Strafen für Unternehmen, die sich der persönlichen Daten von Nutzern bedienen.

 

  • 92 Prozent der Verbraucher geben an, dass sie kontrollieren möchten, welche Daten automatisch von ihnen gesammelt werden.
  • 74 Prozent der Verbraucher sind davon überzeugt, dass schon kleine Eingriffe in die Privatsphäre eventuell zu einer Einschränkung der Grundrechte führen können.
  • 57 Prozent sagen, dass das Recht, die Daten endgültig löschen zu lassen (»Recht auf Vergessen«), inzwischen das wichtigste Verbraucherrecht, hinsichtlich der Nutzung privater Daten durch Dritte, darstellt.
  • 92 Prozent der Verbraucher möchten die Strafen für Firmen, die die Privatsphäre der Verbraucher verletzten, sogar noch verschärfen.
  • 89 Prozent fügen hinzu, dass sie sich nicht wohl fühlen bei dem Gedanken, dass Dritte Zugang zu ihren Daten haben.

 

Ein neuer Bericht, der von den Analysten der The Economist Intelligence Unit (EIU) veröffentlicht wurde, zeigt, dass Verbraucher die umfangreichen Risiken wahrnehmen, die vom Speichern und Weiterverbreiten persönlicher Daten durch Dritte ausgehen. Der Report basiert auf der Studie »Was das Internet der Dinge für die Privatsphäre bedeutet« (im Original: »What the Internet of Things means for consumer privacy«) im Auftrag von ForgeRock, einem Plattformanbieter für digitales Identitätsmanagement.

Um ihre Privatsphäre im Bereich Internet of Things (IoT) zu schützen, fordern Konsumenten bessere Transparenz und mehr Kontrolle, aber auch die Handlungsbereitschaft von Regierung und der Industrie. Für diese Studie wurden 1.629 Verbraucher aus acht Ländern (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, USA, Australien, China, Japan und Südkorea) befragt.

 

Ein Großteil der befragten Konsumenten hat Bedenken, dass ihre persönlichen Daten ohne ihre Einwilligung gespeichert und weitergegeben werden könnten (92 Prozent der Befragten). Ihre Sorge reicht von Identitätsdiebstahl bis hin zu unwissentlich angelegten Profilen über das eigene Verbraucherverhalten. Außerdem sind 74 Prozent besorgt, dass kleine Eingriffe in die Privatsphäre eventuell zu einer Einschränkung der Grundrechte führen können. Im Hinblick auf die automatische Datenspeicherung geben 92 Prozent an, dass sie die Kontrolle darüber haben wollen, welche Informationen gesammelt werden. Eine ähnliche Anzahl der Befragten möchte zudem direkt am Point of Sale wissen, ob und welche Daten auf dem Device gespeichert worden sind.

 

Obwohl Unternehmen weltweit das Thema Datenschutz gelegentlich ignorieren, wollen Verbraucher ihre Rechte auf Privatsphäre in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verankert sehen, die im Mai 2018 in Kraft treten wird. Davon ausgehend gaben 57 Prozent der Befragten an, dass das Recht, die Daten endgültig löschen zu lassen (»Recht auf Vergessen«), die wichtigste Regelung der DSGVO sei.

 

»Durch die in knapp acht Wochen in Kraft tretende DSGVO und die brandaktuelle Diskussion um das Datenhandling von Facebook, ist das Thema zum Schutz der persönlichen Daten aktueller denn je. Aus gutem Grund: Der EIU Report zeigt, dass die Verbraucher sich der Risiken von Weitergabe persönlicher Daten bewusst sind und mehr Kontrolle darüber haben möchten, was gespeichert, verwaltet und geteilt wird. Jeder, der im IoT oder in einem Industriebereich arbeitet, in dem Verbraucherdaten genutzt werden, sollte besser über die Möglichkeiten des Datenschutzes der Verbraucher informiert sein. Der heute veröffentlichte Report ist ein Must-Read!«, so Eve Maler, Vice President Innovation & Emerging Technology bei ForgeRock®.

 

Der ganze Report und zusätzliches Material ist hier erhältlich: https://www.forgerock.com/privacy/lpg/consumer-trust-survey.

 


 

Recht auf Vergessenwerden

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