Offenen Auges in die Falle: Unternehmen sind unzureichend auf EU-Datenschutz-Grundverordnung vorbereitet

Im Mittelpunkt eines unabhängigen Technology-Spotlight-Reports zum Thema DNS-Security stehen die Auswirkungen von Datenexfiltration und Tunneling in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union. Mit ihrem Inkrafttreten im Mai 2018 wird die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht. Trotz enormer Risiken für ihr Geschäft vernachlässigen Unternehmen die Umsetzung der Verordnung. Die aktuelle EfficientIP-Analyse, die in Zusammenarbeit mit IDC entstanden ist, rückt DNS-basierte Cyberattacken in den Fokus [1].

DNS eine der Hauptquellen von Datenexfiltration

Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Umsatzes: So hoch fallen die Strafen bei Nichteinhaltung der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung aus. Die zeitnahe und regelkonforme Umsetzung der DSGVO sollte damit oberste Priorität haben. Dennoch ignorieren viele Unternehmen die Bedrohung sowie mögliche Gefahrenstellen. Im Fokus steht das Domain Name System, das eine der Hauptquellen von Datenexfiltration ist. Das mangelnde Wissen über DNS-Exfiltration sorgt dafür, dass sich Angriffe leicht durchführen lassen: Angreifer müssen die zu stehlenden Daten lediglich in scheinbar legitimen Adressen verstecken und dann verschlüsseln. Diese Adressen nutzen DNS-Server, um Datenverkehr in und aus öffentlichen Servern zu leiten. Um die Gefahrenquelle zu bannen, schlagen die Analysten von IDC eine Gegenmaßnahme ähnlich der Methode vor, mit der schädliches Verhalten im Netzwerkverkehr aufgedeckt wird – wenn auch auf grundlegenderem DNS-Niveau.

IDC-Analyst Duncan Brown kommentiert: »Mit der Datenschutz-Grundverordnung werden sich die Spielregeln hinsichtlich Datenexfiltration ändern. Das beeinflusst Unternehmen weltweit. Verbesserte DNS-Sicherheit bietet zusätzlichen Schutz, insbesondere wenn es um Datenschutz für Netzwerk- und Kundeninformationen geht.« David Williamson, CEO von EfficientIP, ergänzt: »Die Vorteile der Datenschutz-Grundverordnung hinsichtlich Verbraucherdatenschutz und Schutz der Privatsphäre stehen außer Frage. Die EU ist Vorreiter, indem sie dieses Gesetz auf den Weg gebracht hat. In Anbetracht dessen, wie wichtig die Verordnung für die Cybersicherheit von Unternehmen ist, ist es aber umso besorgniserregender, dass offensichtliche Schwachstelle nicht angegangen werden.«

Schwachstelle Domain Name System angehen

Die Aufdeckung von DNS-Attacken beinhaltet die Analyse von DNS-Traffic-Mustern, das Blacklisting kompromittierter Traffic-Quellen und sogar ausgefeilte Paketanalysen, die es ermöglichen, verdächtigen Traffic zu isolieren. Derartige Abwehrmethoden werden trotz nahender Datenschutz-Grundverordnung noch immer nicht von allen Unternehmen genutzt. Zusätzlich zur Identifizierung möglicher Bedrohungen empfiehlt EfficientIP defensive Gegenmaßnahmen zur Vermeidung von DNS-Angriffen wie die Trennung des DNS-Caches. Durch derartige Attacken können innerhalb weniger Minuten tausende persönliche Datensätze gestohlen werden. David Williamson erklärt: »Die Entscheidung ist eigentlich ganz einfach. Entweder erkennen Unternehmen DNS als ernste Cybersicherheitsgefahr, oder sie müssen sich auf Rufschädigungen und möglicherweise geschäftsgefährdende Geldbußen einstellen, wenn die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft ist. Vergleichen IT-Führungskräfte die Investitionen, die sie tätigen müssen, um intelligente DNS-Absicherung zu realisieren, mit den Risiken, die sie ohne diesen Schutz eingehen, sollten sie nicht auf ihr Glück vertrauen.«

[1] Weitere Informationen zu den Lösungen gibt es unter https://www.efficientip.com/de.

 

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