
Seit 2020 gibt es Leitlinien zur Verarbeitung personenbezogener Daten für vernetzte Fahrzeuge und mobilitätsbezogene Anwendungen. Ein Pflichtenheft des Europäischen Datenschutzausschusses (edpd) soll zeigen, wohin die Reise geht. Da es um die Vermeidung von Missbrauchsfällen persönlicher Daten geht, befindet sich die Verordnung vermutlich unter dem Kopfkissen aller einschlägigen Softwarehäuser europaweit. Das klingt nach einem riesigen Papiertiger. Basierend auf der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind diese Richtlinien aber durchaus Ernst zunehmen. Ein Fallbeispiel aus der Versicherungswirtschaft soll das illustrieren.