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Die Energiesparverordnungen fordern Energieeffizienzmaßnahmen ein

Die vom Bundeskabinett beschlossenen und vom Bundesrat am Freitag abgesegneten mittelfristigen Energiesparverordnungen [1] treten am 1. Oktober 2022 in Kraft. Demnach müssen Unternehmen ab einem Energieverbrauch zehn Gigawattstunden (Gwh) pro Jahr, die bereits ein Energieaudit durchgeführt haben, Energieeffizienzmaßnahmen durchführen. Dazu gehört unter anderem die Optimierung von Arbeitsabläufen und technischen Systemen [2].   Darüber hinaus stehen…