Fairness statt Abmahnverbot – FairCommerce mit 50.000 Fürsprechern

Während die aktuelle Abmahnstudie des Händlerbundes belegt, dass Abmahnungen im deutschen Online-Handel weiter zunehmen, fordern viele Betroffene ein Abmahnverbot. Nahezu jeder dritte Händler (32 Prozent) erhielt im vergangenen Jahr gleich mehrere Abmahnungen und viele von ihnen (28 Prozent) zahlten Gebühren im vierstelligen Bereich. Verständlich, dass die betroffenen Händler existenzbedroht sind und sich endlich das Ende der Abmahnung wünschen. Vorstandsvorsitzender Andreas Arlt betont jedoch: »Abmahnungen sind grundsätzlich ein wirksames Mittel, um rechtliches Verstöße aus der Welt zu schaffen. Das Problem sind in Wahrheit nicht die Abmahnungen, sondern Vereine und Kanzleien, die geringe Vergehen massenhaft und ohne Vorwarnung abmahnen, um Profit daraus zu schlagen.”

Online-Händler wollen fairen Wettbewerb

Der Händlerbund rief bereits 2015 die Initiative FairCommerce für fairen Wettbewerb und gegen Abmahnmissbrauch ins Leben. Das Prinzip: Wer Rechtsverstöße auf einer Website entdeckt, verpflichtet sich im Rahmen der Initiative zunächst auf den Fehler hinzuweisen und dem Betreiber die Chance auf Korrektur zu geben, bevor eine Abmahnung droht. Gründe können zum Beispiel ungenaue Preisangaben oder urheberrechtlich geschützte Bilder sein, die absichtlich oder versehentlich auf die Seite gelangt sind. Die Idee kommt bei Online-Händlern sehr gut an. Bereits 50.000 Fürsprecher sind Teil der Initiative und tragen den Hinweis in ihrem Impressum. Darunter sind viele prominente Online-Shops wie HUSSEL Confiserie, Kars Erlebnis-Dorf und der Trendsetter für Fitnessbegeisterte Freeletics.

Reform des Abmahnwesens gefordert

Anstelle der Abschaffung des Abmahnwesens fordern Online-Händler aktuell mit einer Petition die Neugestaltung des Wettbewerbsrechts. Der Vorschlag beinhaltet verschärfte Anforderungen für Abmahner, bessere Verteidigungsmaßnahmen gegen Abmahnmissbrauch und eine Gebührengrenze. Der Händlerbund unterstützt das Engagement und hat bereits zur Unterzeichnung der Petition aufgerufen. Bis 24.04.2018 läuft die Unterschriftensammlung.

 

Alle Fragen rund um die FairCommerce Initiative in den FAQ.

 


 

Abmahnstudie: Bereits jeder dritte Online-Händler betroffen

  • 84 Prozent bestätigen, der Wettbewerbsdruck im Online-Handel habe zugenommen.
  • 20 Prozent der Abmahnungen werden vor Gericht geklärt.

 

Während der deutsche Online-Handel wächst, spielt sich hinter den Kulissen ein harter Konkurrenzkampf ab. Die Abmahnstudie des Händlerbundes belegt mit deutlichen Zahlen: Fast alle befragten Händler (84 Prozent) bestätigten, dass sich der Wettbewerbsdruck innerhalb der Branche verstärkt hat. Unter ihnen erhielt beinahe jeder Dritte (28 Prozent) im letzten Jahr mindestens eine Abmahnung. Mitbewerber auch aufgrund lapidarer rechtlicher Verstöße abzumahnen, ist im Online-Handel leider keine Ausnahme.

Jeder dritte Online-Händler abgemahnt

Seit 2015 erhöhte sich die Betroffenenzahl stetig von 20 auf 28 Prozent in 2017. Doch eine Abmahnung, die oft mehrere tausend Euro kostet, kommt selten allein. Im letzten Jahr erhielten 13 Prozent der Befragten drei oder mehr Abmahnungen. Doppelt so viele Händler wie im Vorjahr (44 Prozent) stellten einen Anstieg der Abmahnhäufigkeit fest. »Die Zunahme der Abmahnungen ist erschreckend. Die Ergebnisse der Abmahnstudie zeigen, dass der Konkurrenzkampf so hart ist wie noch nie. Mit Blick auf die am 25. Mai in Kraft tretende Datenschutzgrundverordnung erwarten wir in diesem Jahr zusätzlich rechtliche Änderungen im deutschen Online-Handel«, sagt Händlerbund Vorstand Andreas Arlt. Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fordert ab Mai 2018 umfangreiche neue Vorschriften im Umgang mit Kundendaten, die Händler rechtskonform umsetzen müssen.

Gerichtsverhandlungen häufen sich

Die Gründe für Abmahnungen können ein fehlerhaftes Impressum, intransparente Preisangaben oder unlautere Werbeaussagen sein. Diese Verstöße fallen unter das Wettbewerbsrecht, welches mit 57 Prozent der häufigste Abmahngrund ist. Obwohl Abmahnungen die Gerichte entlasten sollen, indem Verstöße schnell und unkompliziert beseitigt werden, nehmen Gerichtsverhandlungen stark zu. Die Anzahl der Abmahnungen, die doch vor Gericht entschieden werden müssen, hat sich auf 20 Prozent verdreifacht.
Von 524 befragten Händlern bestätigten fast alle (84 Prozent), dass der Wettbewerbsdruck innerhalb der Branche verstärkt habe. Mitbewerber auch aufgrund lapidarer rechtlicher Verstöße abzumahnen, ist Gang und Gäbe.

Initiative FairCommerce mit 50.000 Fürsprechern

Um das Abmahnproblem einzudämmen, fordert der Händlerbund seit Jahren ein stärkeres Miteinander innerhalb der Onlinehandelsbranche. Bevor selbst Tippfehler und geringe Verstöße abgemahnt werden, sollten sich Online-Händler zunächst gütlich einigen. Bereits 50.000 Fürsprecher schlossen sich der »Initiative FairCommerce – für Fairness und gegen Abmahnmissbrauch« an. Die Abmahnstudie wurde unter 524 Händlern durchgeführt und das vierte Jahr in Folge vom Händlerbund veröffentlicht.

Finden Sie alle Ergebnisse der Händlerbund-Studie zum kostenfreien Download

 


 


 

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