Arbeitszeit-Debatte: Viele Führungskräfte wünschen sich kürzere Arbeitszeit

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Rund die Hälfte der Angestellten in Deutschland wünscht sich, weniger zu arbeiten. Das belegt eine aktuelle Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die am 30.11.2018 veröffentlicht wurde. Im Durchschnitt würden die Befragten gern vier Stunden weniger pro Woche arbeiten.

Die aktuelle Arbeitsmarktstudie des Personalvermittlers Robert Half zeigt: Dieser Wunsch existiert nicht nur bei Fachkräften – er ist auch unter Führungskräften weit verbreitet. Jeder vierte Personalverantwortliche (40 %) gibt an, sich eine Teilzeitstelle vorstellen zu können.

»Arbeitgeber sollten die Debatte um kürzere Arbeitszeiten und größere Arbeitszeitflexibilität sehr ernst nehmen. Schließlich zeigt die Bereitschaft der Angestellten, auf einen entsprechenden Anteil ihres Gehalts zu verzichten, wie wichtig ihnen das Thema ist«, so Sladjan Petkovic, Managing Director bei Robert Half. »Es ist bedauerlich, wenn der Wunsch nach mehr Freizeit und Flexibilität automatisch mit weniger Engagement im Job gleichgesetzt wird. Das Bedürfnis nach mehr Zeit für die Familie, eigene Hobbys und Erholung ist über alle Hierarchiestufen weit verbreitet und durchaus gerechtfertigt.«

Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Arbeitgeber sollten das Bedürfnis der Angestellten nach kürzerer Arbeitszeit auch zu ihrem Vorteil nutzen. »Wer dem Wunsch nach reduzierten Wochenstunden entgegenkommt, wird bei der Personalsuche erfolgreicher. Für Jobsuchende ist oft allein die Aussicht darauf, in Zukunft einmal auf eine kürzere Arbeitszeit umstellen zu können, ein entscheidendes Argument für einen Arbeitgeber«, so Petkovic.

 

»Warum würden Sie die Chance, in Teilzeit zu arbeiten, wahrnehmen?«
Mehr Zeit für meine Familie         53 %
Mehr Zeit für Hobbys         47 %
Bessere Work-Life-Balance         44 %
Weniger Stress         20 %

Quelle: Robert Half Arbeitsmarktstudie 2018, Befragte: 202 Manager in Deutschland, die sich Teilzeitarbeit vorstellen können.

 


 

Mehr als die Hälfte der Beschäftigten hat ein Arbeitszeitkonto

Seit 1999 ist der Anteil der Beschäftigten mit einem Arbeitszeitkonto um 21 auf 56 Prozent gestiegen. Der Anteil der Betriebe mit Arbeitszeitkonten hat sich um 17 auf 35 Prozent erhöht. Besonders häufig werden Konten mit einem kürzeren Ausgleichzeitraum genutzt. Langzeitkonten bleiben weiterhin die Ausnahme. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor [1].

Bei zwei von zehn Betrieben, die Arbeitszeitkonten führen, beträgt der Ausgleichszeitraum maximal ein halbes Jahr. Bei vier von zehn Betrieben müssen die Zeitguthaben oder -schulden innerhalb eines Zeitraums zwischen einem halben und einem Jahr ausgeglichen werden beziehungsweise darf an einem Stichtag ein bestimmter Wert nicht über- oder unterschritten werden. Ebenfalls vier von zehn Betrieben haben Arbeitszeitkonten ohne einen feststehenden Ausgleichszeitraum. Hier sind die Ausgleichszeiträume entweder nicht geregelt oder aber nur grundsätzlich festgelegt und kurzfristig modifizierbar. So könnten Betriebe den Arbeitseinsatz an kurzfristige Schwankungen der Auftragslage anpassen, erklären die IAB-Forscher Peter Ellguth, Hans-Dieter Gerner und Ines Zapf. Beschäftigte wiederum könnten die Spielräume nutzen, um die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu verbessern.

Obwohl das im Jahr 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (»Flexi-II-Gesetz«) die Nutzung von Langzeitkonten auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt hat, machen nur wenige Betriebe davon Gebrauch: Lediglich zwei Prozent führen separate Langzeitkonten. Dort angesparte Guthaben werden am häufigsten für längere Freistellungen sowie für Familien- oder Weiterbildungszeiten genutzt. Weniger bedeutend hingegen sind Konten, die eine Verkürzung der Lebensarbeitszeit ermöglichen.

Arbeitszeitkonten sind je nach Branche deutlich unterschiedlich verbreitet. Mit 76 Prozent haben am häufigsten Betriebe der öffentlichen Verwaltung und Sozialversicherung Arbeitszeitkonten, gefolgt von 59 Prozent der Betriebe im Bereich Energie, Wasser, Abfall und Bergbau sowie 54 Prozent im Bereich Produktionsgüter. Im Bereich Finanz- und Versicherungsdienstleistungen liegt der Anteil dagegen bei 26 Prozent, im Gastgewerbe bei 24 Prozent.

[1] Die Studie ist im Internet abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2018/kb1518.pdf .

 


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