- eco Umfrage: 46 % der Unternehmensentscheider sind der Meinung, deutsche Unternehmen haben einen Standortnachteil beim Datenschutz.
- Digitaler Binnenmarkt in Europa statt Flickenteppich beim Datenschutz.
- Digitale Innovation wird in Deutschland durch bestehende Datenschutzregelungen erschwert.
Konsistenter Datenschutz ist der Schlüssel zum Erfolg für die europäische Internetwirtschaft. Gleichzeitig stärkt er das Vertrauen der Bürger in die digitale Welt und Geschäftsmodelle. Ein gemeinsames europäisches Datenschutzrecht ist deshalb ein Standortvorteil im Wettbewerb um die digitalen Märkte der Zukunft und ein wichtiger Schritt für Europa. Laut einer aktuellen repräsentativen Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag von eco im Juli 2017 durchgeführt hat, sind jedoch 46 % der deutschen Unternehmensentscheider der Meinung, dass Unternehmen in Deutschland aufgrund der aktuell bestehenden Datenschutzregeln im Vergleich zu anderen Ländern (etwa England, USA) noch immer einem Wettbewerbsnachteil in der digitalen Welt ausgesetzt sind.
Digitaler Binnenmarkt in Europa statt Flickenteppich beim Datenschutz
Innerhalb Europas garantiert die europäische Datenschutz-Grundverordnung ein hohes Maß an Schutz der persönlichen Daten der Nutzer. Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 wird der bisherige Flickenteppich unterschiedlicher Datenschutzgesetze in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten endlich beseitigt und die Wettbewerbssituation im europäischen Binnenmarkt nachhaltig verbessert.
»Wir brauchen diese europaweit einheitlichen ausgewogenen Datenschutzregeln. Die im Rahmen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung ausgehandelten Kompromisse, dürfen keinesfalls durch die E-Privacy-Verordnung wieder in Frage gestellt werden.«, sagt Oliver Süme, eco Vorstand Politik & Recht.
Digitale Innovation wird durch bestehende Datenschutzregelungen erschwert
Zielsetzung der Politik muss es bleiben, das Vertrauen der Bürger in digitale Angebote zu stärken. Moderner Datenschutz sollte den Ausgleich zwischen der Selbstbestimmung der betroffenen Bürger und dem digitalen Fortschritt schaffen. Bislang bleibt der digitale Innovationsschub in Deutschland allerdings aus. Laut Umfrage könnte dies daran liegen, dass innovative Geschäftsmodelle in der digitalen Welt oftmals durch bestehende Datenschutzregelungen in Deutschland erschwert werden. Dieser Ansicht sind zumindest 57 % der deutschen Unternehmensentscheider.
[1] »Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 519 Personen zwischen dem 14.07.2017 und 20.07.2017 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden nach Beschäftigtenanteil pro Unternehmensgröße gewichtet und sind repräsentativ für deutsche Unternehmensentscheider nach Beschäftigtenanteil pro Unternehmensgröße.«
Weitere Informationen finden Sie auch online auf der neuen eco Website zur Digitalpolitik www.eco-digitalpolitik.berlin.
eco (www.eco.de) ist mit über 1.000 Mitgliedsunternehmen der größte Verband der Internetwirtschaft in Europa. Seit 1995 gestaltet der eco Verband maßgeblich die Entwicklung des Internets in Deutschland, fördert neue Technologien, Infrastrukturen und Märkte, formt Rahmenbedingungen und vertritt die Interessen der Mitglieder gegenüber der Politik und in internationalen Gremien. In den eco Kompetenzgruppen sind alle wichtigen Experten
Cornelia Sasse, Bereichsleiterin Konzern-Datenschutz der Otto Group, beantwortet fünf Fragen zum digitalpolitischen Thema des Monats: Datenschutz.
Frau Sasse, was macht den Arbeitsalltag als Leiterin Konzern-Datenschutz bei der Otto Group so besonders?
Die Otto Group schreibt digitale Zukunft und dabei auch den Datenschutz ganz groß. Das macht die Arbeit für mein Team und mich so besonders, denn wir begleiten täglich viele innovative Projekte und setzen dabei Maßstäbe und Standards für ein einheitliches Datenschutzniveau in der gesamten Otto Group.
Wo liegen die größten Herausforderungen innerhalb Ihrer Funktion als Leiterin des Konzern-Datenschutzes der Otto Group? National und international?
Eindeutig international. Viele Bestimmungen und Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung, die bekanntermaßen ab dem 25. Mai 2018 EU-weit gelten wird, sind für EU-Staaten außerhalb Deutschland absolutes Neuland.
Für mich wird eine große Herausforderung darin liegen, die Gesellschaften der Otto Group außerhalb Deutschlands bei der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung zu unterstützen.
Sind Sie der Meinung, dass Unternehmen in Deutschland aufgrund der bestehenden Datenschutzregulierungen im Vergleich zu anderen Ländern einen Wettbewerbsvorteil oder Wettbewerbsnachteil haben? Worin begründet sich Ihre Einschätzung hierbei?
Ob für deutsche Unternehmen durch unsere Datenschutzregulierung ein Wettbewerbsvor- oder -nachteil besteht, lässt sich so pauschal nicht beurteilen. Fakt ist, dass wir in Deutschland eines der strengsten Datenschutzgesetze haben und dass einige andere EU-Mitgliedsstaaten mit ihren Vorgaben zum Datenschutz wesentlich laxer umgehen. Das wird sich aber mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung ändern. Wir von der Otto Group begrüßen die Harmonisierung sehr.
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung schafft einen harmonisierten und einheitlichen Rechtsrahmen im Bereich Datenschutz. Der aktuelle Entwurf der europäischen E-Privacy-Verordnung sieht allerdings die Ausweitung auf jegliche elektronische Kommunikation vor und stellt damit den sorgsam ausgehandelten Kompromiss der Datenschutz-Grundverordnung wieder in Frage. Wie bewerten Sie den aktuellen Ansatz der EU und wie sollte die Politik zukünftig im Bereich europäischer Datenschutz agieren
Meines Erachtens sollte die Ausgestaltung der Erlaubnistatbestände in der europäischen E-Privacy-Verordnung vergleichbar zur Datenschutz-Grundverordnung erfolgen, um den Digitalunternehmen Handlungssicherheit zu geben. Fallstricke für eine gezielte Online-Werbung sollten unbedingt vermieden werden.
Vor wenigen Wochen wurde das Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz verabschiedet. Damit haben Bundestag und Bundesrat ein neues Datenschutzgesetz beschlossen, das das deutsche Recht an EU-Vorgaben anpassen soll. Können wir mit dem Ergebnis zufrieden sein beziehungsweise welche Änderungen ergeben sich genau für die Otto Group, Frau Sasse?
Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Sehr begrüßenswert finde ich die Erhaltung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten, soweit zehn Personen im Unternehmen mit personenbezogenen Daten arbeiten. Damit wird die Einhaltung des Datenschutzes weiterhin in die Hände der Wirtschaft und nicht in die des Staates gelegt. Das hat den Vorteil, dass wir Datenschützer einerseits die legitimen Ziele des Gesetzgebers unterstützen und andererseits den Gestaltungsspielraum für die Geschäftsmodelle der Unternehmen berücksichtigen können.
Textquelle: https://politik-recht.eco.de/digitalpolitisches-thema-des-monats.html
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