Privatwirtschaft versus Bundesregierung: Wer führt bundesweit die digitale Patientenakte ein?

Illustration: Absmeier, Rawpixel

Arzttermine verwalten, Impfungen dokumentieren oder aktuelle Unverträglichkeiten überprüfen – verschiedene Angebote etwa in Form von Apps stellen diese Funktionen dem Verbraucher bereits zur Verfügung. Grundlage dafür ist die elektronische Speicherung und Verarbeitung von Patientendaten.

»Plattformen zur digitalen Dokumentation von Patientendaten stellen eine begrüßenswerte Initiative für die Sozialbranche dar«, so Karsten Glied, Geschäftsführer der Techniklotsen GmbH. Derzeit befinden sich hauptsächlich private Anbieter auf dem Markt, die Dienste rund um die elektronische Patientenakte anbieten. Um dies zu ermöglichen, arbeiten häufig Krankenkassen mit Krankenhäusern und große IT-Dienstleister zusammen. »Da wo der Staat in der Pflicht war, strömen derzeit private Anbieter auf den Markt. Die Selbstverwaltung muss nun mehr Handlungsbereitschaft zeigen und schnell reagieren, damit der digitale Fortschritt bundeseinheitlich in die Sozialbranche einziehen kann«, plädiert Karsten Glied.

 

Zum Scheitern verurteilt?

Mit der Einführung der elektronischen Versichertenkarte im Jahr 1995 ging die Bundesregierung einen großen Schritt in Richtung Digitalisierung der Gesundheitsbranche. Ziel der Karte war eine bessere administrative Kommunikation sowie die Stärkung der Patientenrechte. Jedoch ließ sich bisher nur ein Bruchteil der versprochenen Funktionen nutzen, da die Unterstützung von Seiten der Regierung und dem Deutschen Ärztetag fehlte. Zwar nahm die Bundesregierung im Jahr 2018 erneut das Thema digitale Patientendaten und E-Health in den Koalitionsvertrag auf, hielt sich jedoch mit konkreten Zielen zurück. Bis zum Jahr 2025 sollen die Pläne zur einheitlichen Umsetzung der digitalen Akte sowie zur Digitalisierung von weiteren Gesundheitsangeboten entstehen. »Doch die Bundesregierung agiert hierbei nach Meinung der Kostenträger zu langsam, diese bringen daher eigene Produkte auf den Markt – nicht zuletzt aus Interesse an den sensiblen Daten«, so Karsten Glied. »Der Schritt zur elektronischen Patientenakte ist dringend notwendig und sollte von Seiten des Bundes aktiv vorangetrieben werden. Dabei gilt es, die Interoperabilität verschiedene Systeme sowie die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sicherstellen.«

 

Privatwirtschaft auf dem Vormarsch

Da die Bundesregierung den Moment zur Einführung der elektronischen Patientenakte verpasst hat, breiten sich nun private Anbieter auf dem Markt aus. Krankenkassen und Start-ups nehmen sich der Marktlücke an: Sie entwickeln und testen bereits die digitale Verarbeitung von Patientendaten, um diese etwa in Apps für den Verbraucher nutzbar zu machen. Hieraus könnten sich Monopolstellungen einzelner Anbieter bilden, die sich Marktvorteile aus den sensiblen Daten sichern wollen. Die Lösung: Die Bundesregierung muss zeitnah mit eigenen Angeboten beherzt durchgreifen und einen Maßnahmenkatalog mit sinnvollen Vorgaben liefern. »Wer letztlich federführend die Software zur digitalen Akte bereitstellt, ist nur zweitrangig. Entscheidend ist jedoch, dass es sich um eine offene und staatlich unterstützte, DSGVO-konforme Plattform mit flexiblen Schnittstellen handelt. Nur so lassen sich verschiedene Systeme kombinieren und die Vorteile der elektronischen Patientenakte allen Akteuren zur Verfügung stehen«, summiert Glied. Damit nicht ausschließlich private Anbieter den Markt dominieren, müssen Staat und Selbstverwaltung zusammenarbeiten. Durch die staatliche Förderung und Bereitstellung digitaler Angebote eröffnen sich viele Chancen, um die Digitalisierung in der Sozialbranche voranzutreiben.

Weitere Informationen unter: www.techniklotsen.de

 


 

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