Goodbye Geoblocking: Welche Vorteile ergeben sich für die Logistik?

Der europäische Warenverkehr wird noch freier als bisher – eine neue Geschäftschance für Logistiker.

Für Verbraucher wird es künftig einfacher, außerhalb der eigenen Landesgrenzen online einzukaufen. Der Grund: Noch vor Ende des Jahres tritt das Geoblocking-Verbot der Europäischen Union in Kraft. BluJay Solutions zeigt, welche Chancen sich damit für neue Geschäftsmodelle im Logistikbereich eröffnen.

Laut einer Studie der Europäischen Kommission scheiterten bislang rund 63 Prozent der Versuche, online in einem anderen EU-Land zu kaufen, am Geoblocking [1]. Bei diesem Verfahren wird anhand der IP-Adresse des potenziellen Käufers ermittelt, in welchem Land er sich befindet. Bislang konnten Onlinehändler unerwünschte Länder dabei einfach ausschließen. Der EU war dieses Vorgehen schon lange ein Dorn im Auge, widerspricht es doch dem Prinzip des freien Warenverkehrs in der Gemeinschaft.

Für Verbraucher ist das Verbot des Geoblockings eine gute Nachricht: Das neue Gesetz untersagt innerhalb der EU jede Form der Diskriminierung aufgrund der Nationalität, des Wohnsitzes oder des Aufenthaltsorts. Kunden sollen frei wählen können, bei welchem Webshop sie kaufen. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser im In- oder Ausland ansässig ist. Waren, die bislang nur mit einem Ausflug über die Landesgrenze oder über hochpreisige Importhändler zu beschaffen waren, lassen sich in Zukunft einfach online ordern, so zumindest die Theorie – wäre da nicht die Frage, wie die so georderte Ware zum Kunden kommt.

 

Neue Möglichkeiten für Logistikunternehmen

Neben den Verbrauchern betrifft die Neuregelung auch den Logistiksektor. Die modifizierten Rechtsvorschriften stellen zwar sicher, dass europäische Webshops allen EU-Bürgern Zugang zum gesamten Warenangebot und zu allen Dienstleistungen gewähren. Das bedeutet jedoch nicht, dass Webshops auch verpflichtet sind, ihre Produkte selbst in jedes Land Europas zu liefern. Kann ein Webshop den Transport in ein bestimmtes Land nicht selbst sicherstellen, muss er dem Verbraucher die Möglichkeit geben, die Lieferung entweder abzuholen oder den Transport selbst zu organisieren. Das mag für in Grenznähe lebende Menschen einfach sein. Aber ist es unter diesen Umständen realistisch, etwa Sperrgut oder größere Warenmengen im Ausland zu kaufen?

Tatsächlich ist eher zu vermuten, dass nicht viele Verbraucher selbst für den Transport von im Ausland erworbenen Produkten sorgen werden. Wenn jemand einen Kühlschrank kauft, ist das eigene Auto oft schon zu klein für den Transport – vom zeitlichen Aufwand und den Kraftstoffkosten einmal ganz abgesehen. Hier bietet sich für Logistikdienstleister die Möglichkeit, die Transportlücke zwischen Onlinehändlern und Kaufinteressenten mit eigenen Konzepten zu schließen.

 

Gemeinsamer Erfolg im Handelsnetzwerk

Trotz aussichtsreicher Geschäftsoptionen haben alle Transportdienstleister Stärken und Schwächen in ihrem Vertriebsnetz – seien es die Länder, in die sie liefern können, die Kapazität an Frachtraum oder die erforderliche Zeit, um ein Produkt effizient von A nach B zu bringen. Damit Logistikdienstleister auf ein starkes, internationales Netzwerk zugreifen und flächendeckend Wettbewerbsvorteile erzielen können, müssen sie Partnerschaften mit Verladern und Spediteuren eingehen. Vertrauenswürdige Partner lassen sich beispielsweise mithilfe eines starken Handelsnetzwerks finden, wie es BluJay Solutions in Form des Global Trade Network anbietet. So kann die Lieferkette optimal organisiert werden.

»Unter dem Strich ergibt das Verbot von Geoblocking mehr Wahlmöglichkeiten für Verbraucher und gleichzeitig mehr Geschäfte für Verlader und Spediteure«, erklärt Doug Surrett, Chief Product Strategist bei BluJay Solutions. »Für Logistikunternehmen ist das Blocking-Verbot tatsächlich eine Chance, neue interessante Geschäftsmöglichkeiten aufzutun Wir unterstützen sie konsequent dabei, diese Gelegenheit zu ergreifen und in Geschäftserfolg umzumünzen.«

 

[1] https://ec.europa.eu/jrc/sites/jrcsh/files/JRC101100.pdf

 


 

Selbst kleine Online-Händler werden gezwungen, EU-weit zu verkaufen

  • Bitkom zur Verordnung gegen Geoblocking.
  • Geoblocking-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Nachdem Europäisches Parlament und Ministerrat für einen Verordnungsentwurf gestimmt haben, der Geoblocking im E-Commerce in den Mitgliedsstaaten verhindern soll, ist der Text heute im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Am 22. März tritt er in Kraft. Für Händler beginnt damit heute eine neunmonatige Übergangsfrist, ehe die Regelungen zum 3. Dezember 2018 dann verbindlich angewendet werden müssen.

Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

»Grundsätzlich begrüßen wir stets jeden Schritt auf dem Weg zu einer Harmonisierung und Förderung des einheitlichen digitalen Binnenmarkts. Europaweites Einkaufen im Internet wird nach dieser Entscheidung der EU für die Verbraucher einfacher.

Für Händler ist allerdings problematisch, dass die Verordnung sie nun faktisch zwingt, in alle EU-Länder zu verkaufen. Da die Verbrauchervorschriften, Steuerregelungen und auch die Absatzmärkte als solche aber sehr verschieden sind, werden gerade kleine und mittelständische Händler von den vielen verschiedenen Regelungen überfordert, nicht wenige werden in ihrer Geschäftstätigkeit gefährdet.

Die Kluft zwischen globalen Handelskonzernen, Plattformen und dem kleinen und mittelständischen Online-Handel wird durch die neue EU-Verordnung verstärkt.

Mit der Geoblocking-Verordnung werden außerdem vor allem jene Händler bestraft, die zu den digitalen Vorreitern gehören und ihre Produkte auch online vertreiben. Selbst deutsche Händler, die schon den sehr strengen deutschen Regelungen des Verbraucherrechts unterworfen sind, müssen mit zahlreichen Abweichungen des Verbraucherrechts in anderen Mitgliedstaaten rechnen. Die neunmonatige Umsetzungsfrist für Unternehmen greift zu kurz, weil komplexe Geschäftsabläufe angepasst und teils auch ganz neu entwickelt werden müssen. Die großen Gewinner der Geoblocking-Verordnung werden Abmahnanwälte und Berater sein.

Zu begrüßen ist, dass die Verordnung Händlern nicht auferlegt, auch zwingend in die anderen Mitgliedstaaten zu liefern, sondern lediglich nach dort zu verkaufen. Das heißt, ein Händler kann von seinem Käufer verlangen, dass dieser für den Transport des Produkts selbst sorgt. Wir rechnen damit, dass die Verordnung dazu führen wird, dass sich Abhol-Fahrgemeinschaften bilden werden, um Bestellungen aus anderen Ländern entgegenzunehmen. Dies kommt insbesondere kleineren EU-Staaten zu Gute, wo die Produktauswahl online häufig nicht so groß ist.«

 

Die Geoblocking-Verordnung der EU untersagt es Händlern und Diensteanbietern (etwa für Hosting-Services), Kunden aus anderen EU-Ländern generell von ihren Angeboten auszuschließen oder sie automatisch auf die landesspezifischen Webseiten umzuleiten (Rerouting). Die Regelung sieht außerdem vor, dass Kunden ihre bestellte Ware selbst abholen können, wenn ein Händler generell nicht ins Wunschland liefert. Von der Verordnung ausgenommen sind urheberrechtlich geschützte Güter wie E-Books oder CDs.

 


Dieses Video ist in Ihrer Region leider nicht verfügbar

Transparentes Urheberrecht im digitalen Zeitalter

Logistik und Zustellung – Wo es ein IoT gab bevor es zu dem »IoT« wurde

Grüne Logistik: Wie Transportunternehmen Nachhaltigkeit als Wettbewerbsvorteil nutzen

Start in die kognitive Ära: Die nächste Entwicklungsstufe der Logistik