EU-DSGVO: Sprungbrett zum Patientenservice der Zukunft

Der Countdown läuft: Bereits am 25. Mai 2018 wird die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) wirksam. Sie gilt für alle Organisationen innerhalb des Staatenbundes, die personenbezogene Daten verarbeiten – und damit natürlich auch für Einrichtungen im Gesundheitswesen wie Krankhäuser, Apotheken oder Versicherungen, denn sie jonglieren täglich mit sensiblen Patientendaten.

 

Schreckgespenst EU-DSGVO?

Vielen Verantwortlichen im Gesundheitssektor erscheint die neue Verordnung jedoch geradezu als Schreckgespenst: Eine aktuelle Studie von NetApp zeigt, dass 73 Prozent der befragten CIOs Bedenken haben, ob sie die neuen Bestimmungen bis Mai 2018 umsetzen können. Zudem glauben nur 17 Prozent, die Anforderungen der Grundverordnung in vollem Umfang zu verstehen.

Doch anstatt sich auf Schwierigkeiten in der Umsetzung der DSGVO zu konzentrieren, sollten Verantwortliche vielmehr die Chancen im Blick haben, die sich daraus ergeben. Dann kann die neue Verordnung sogar dazu beitragen, das Gesundheitswesen zu revolutionieren und die Patientenversorgung auf ein neues Level heben.

 

Der Weg der Daten lässt sich in 5 Phasen gliedern: Collect (Sammeln), Transport (Transportieren), Store (Speichern), Analyze (Analysieren) und Archive (Archivieren). (Quelle: NetApp)

 

Patientenorientierter Service der Zukunft braucht Daten

Führen wir uns dazu vor Augen, wie die gesundheitliche Versorgung in Zukunft aussehen könnte: Patientendaten werden über IoT-fähige Endgeräte in Echtzeit erfasst und auf einer zentralen Plattform gesammelt, sodass der behandelnde Arzt – ob Haus- oder Facharzt, ob in der Praxis oder im Krankenhaus – jederzeit Zugriff auf alle wichtigen Informationen sowie den aktuellen Gesundheitszustand des Patienten hat. Basierend darauf kann er dann geeignete Therapiemaßnahmen einleiten. Zusätzlich werten selbstlernende Algorithmen die Datensätze aus und suchen nach Krankheitsmustern, geben Handlungsempfehlungen oder schlagen im Verdachtsfall frühzeitig Alarm.

Solche Algorithmen kommen etwa bereits im Bereich von sogenannten bildgebenden Verfahren zum Einsatz. Etablierte Player wie IBM oder Toshiba nutzen hier Cloud-basierte Softwarelösungen, um zwei- oder dreidimensionale Bilder von Organen oder Strukturen der Patienten auszuwerten. Aufgrund der großen Menge an Vergleichsdaten können die Systeme so Krankheitsmuster erkennen, die dem menschlichen Auge verborgen bleiben.

 

Vertrauen der Patienten ist grundlegend

Bis dahin ist es jedoch noch ein weiter Weg. Denn mit immer mehr Daten – wie etwa speicherintensiven Bilddateien aus diesen Verfahren – stoßen die herkömmlichen IT-Systeme in vielen gesundheitlichen Einrichtungen schlichtweg an ihre Grenzen. Die neue EU-DSGVO ist daher der ideale Anlass für Verantwortliche »klar Schiff« zu machen und in flexibel skalierbare Lösungen zu investieren, die schnellen und sicheren Zugriff auf Daten gewährleisten. So können sie die technische Basis für den patientenorientierten Gesundheitsservice der Zukunft legen.

Doch es geht nicht nur darum, Patientendaten durch neue Technologien nutzbar zu machen. Vielmehr müssen Patienten in erster Linie auch darauf vertrauen, dass ihre sensiblen Informationen in Arztpraxen, Krankenhäusern etc. sicher sind und nicht in falsche Hände gelangen. Denn letztlich sind sie es, die darüber bestimmen, ob ihre persönlichen Gesundheitsdaten gespeichert und verarbeitet werden dürfen oder nicht. Professionelle Lösungen können genau diese Sicherheit bieten: Sie schützen sensible Daten mit moderner Sicherheitstechnologie und Einrichtungen können Patienten jederzeit transparent aufzeigen, wo welche Daten gespeichert sind und wer darauf zugreifen darf.

 

Fazit: EU-DSGVO bietet Chancen

Um zukünftig einen datengetriebenen und damit patientenorientierten Service bieten zu können, sollten Einrichtungen in der Gesundheitsbranche jetzt vorarbeiten und im Zuge der Vorbereitung auf die EU-DSGVO in moderne Systeme investieren. So schlagen sie zwei Fliegen mit einer Klappe: Einerseits machen sie Patientendaten durch den Einsatz moderner Technologien nutzbar. Andererseits können sie so das Vertrauen der Patienten gewinnen, sodass diese mit der Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten zu gesundheitlichen Zwecken einverstanden sind.

Verantwortliche sollten die neue Verordnung also nicht nur als lästige Pflicht sehen, sondern als notwendige Neuregelung, die echte Chancen für die Patientenversorgung der Zukunft bietet.

 

Dirk M. Moeller ist Director Sales Public Sector Germany bei Netapp. (Quelle: NetApp)

 

 

 

 

 


 

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