Jeder dritte Internetnutzer hat Privatunterkunft über Online-Plattform gebucht

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Jeder Fünfte hat eigene Wohnung schon Reisenden angeboten. Entsprechende Portale sind vor allem bei den Jüngeren beliebt. Gastgeber müssen rechtliche Regelungen beachten.

 

Online-Plattformen wie Airbnb, Home Swap, Couchsurfing und Co., um auf Reisen in Privatunterkünften unterzukommen, werden immer beliebter – vor allem bei Jüngeren. So hat jeder dritte Internetnutzer (30 Prozent) schon einmal über eine solche Online-Plattform eine Privatunterkunft gebucht. Das zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1.004 Bundesbürgern ab 16 Jahren. Am häufigsten gebucht wird über Online-Plattformen für kostenpflichtige Privatunterkünfte, wie etwa Airbnb oder 9 Flats. Darüber haben bereits 16 Prozent eine Bleibe für ihren Aufenthalt gefunden. Auf Rang zwei folgen Wohnungs-Tauschbörsen, wie etwa Home For Home, Home Link oder Home Swap, wo bereits 9 Prozent der Internetnutzer schon einmal gebucht haben. Ebenso viele haben dazu auch schon Online-Plattformen für kostenlose Privatunterkünfte, wie etwa Couchsurfing genutzt. Am meisten genutzt werden zur Buchung einer Reiseunterkunft aber weiterhin Internetauftritte der Unterkünfte selbst, zum Beispiel die Webseiten der Hotels oder Ferienwohnungen. Hierüber haben knapp 9 von 10 Internetnutzern (87 Prozent) schon einmal gebucht. 7 von 10 (71 Prozent) haben dafür auch schon Online-Plattformen wie Booking.com oder HomeAway genutzt. »Für all diejenigen, die auf Reisen lieber in einem individuellen Zuhause statt einem anonymen Hotel unterkommen, sind Onlinevermittlungsplattformen für Privatunterkünfte eine echte Errungenschaft des digitalen Zeitalters. Hier eröffnet sich für viele Gegenden ein riesiges Angebot – von der Couch in der Studenten-WG bis zum großzügigen Loft im Szeneviertel«, sagt Dr. Christopher Meinecke, Leiter Digitale Transformation beim Bitkom.

 

Unternehmen wie Airbnb fungieren dabei als Online-Marktplätze, über die Gastgeber und Gäste miteinander in Kontakt treten können. Für die Abwicklung der Buchung erheben sie sowohl vom Gast als auch vom Gastgeber eine Provision. Gastgeber und Gast können sich am Ende gegenseitig bewerten. Portale wie Couchsurfing verstehen sich hingegen mehr als Gastfreundschafts-Netzwerke. Registrierte Mitglieder haben dort die Möglichkeit, eine kostenlose Unterkunft auf Reisen zu finden. Ausführliche Nutzerprofile und gegenseitige Bewertungen von Gastgebern und Gästen helfen auch hier, die Vertrauenswürdigkeit der Mitglieder besser einschätzen zu können.

 

Fast jeder fünfte Internetnutzer (19 Prozent) in Deutschland hat auch schon einmal selbst Wohnraum auf einer solchen Plattform angeboten – entweder kostenlos oder gegen Bezahlung. 2017 waren es erst 12 Prozent, 2016 7 Prozent. Vor allem in der Generation der 16- bis 29-Jährigen werden Online-Angebote für die Vermittlung von Privatunterkünften immer beliebter: Bereits jeder dritte Internetnutzer (29 Prozent) dieser Altersgruppe hat anderen Reisenden schon einmal seine Wohnung oder ein Zimmer über eine Online-Plattform zur Verfügung gestellt. Unter den 30- bis 49-Jährigen hat bereits jeder Fünfte (20 Prozent) auf diese Weise schon einmal eine Unterkunft angeboten, unter den 50- bis 64-Jährigen waren es 15 Prozent, in der Generation 65 plus 9 Prozent. »Für viele private Vermieter spielen bei der Kurzzeitvermietung auch soziale Aspekte eine Rolle. Sie schätzen interessante Kontakte zu Reisenden, die viel zu erzählen haben und die sie ihrerseits mit Insidertipps versorgen können«, sagt Meinecke. »Gäste verzichten für diese Tipps oft gern auf einen Zimmerservice wie im Hotel.« Einige Städte hätten in Spitzenzeiten außerdem Schwierigkeiten, genug Betten für Geschäftsreisende und Touristen anbieten zu können – also zum Beispiel während großer Messen, Festivals oder Sportereignissen. »Vor allem in Stoßzeiten ist die Vermittlung von Privatwohnungen eine gute und bezahlbare Alternative für viele Gäste.«

 

Wer seine Wohnung vermietet, hat eine Reihe von rechtlichen und steuerlichen Regelungen zu beachten. Anbieter privater Mietwohnungen sind zum Beispiel verpflichtet, im Vorfeld die ausdrückliche Erlaubnis des eigenen Vermieters für die Untermiete einzuholen. Die Einnahmen durch Vermietungen über Internetplattformen müssen außerdem in der Steuererklärung angegeben werden. In einigen Städten gibt es auch Gesetze, die die kurzzeitige Beherbergung zahlender Gäste einschränken. Auch eine Registrierung, Zulassung oder Lizenz kann nötig sein, wenn man seine Unterkunft inserieren möchte. In manchen Städten – wie zum Beispiel in Berlin – gelten darüber hinaus Regelungen zur sogenannten Zweckentfremdung von Wohnraum, die die Überlassung an Reisende stark einschränken oder sogar ganz verbieten. Interessierte sollten sich über die Gesetze vor Ort informieren, bevor sie ihre Unterkunft auf entsprechenden Plattformen inserieren. Potenzielle private Vermieter erkundigen sich dafür am besten bei den zuständigen Ämtern, welche Regelungen in ihrer Stadt greifen.

 

[1] Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Befragung, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.004 Bundesbürger ab 16 Jahren in Deutschland telefonisch befragt. Die Fragen lauteten: »Welche der folgenden Internet-Plattformen beziehungsweise Angebote haben Sie bereits genutzt, um eine Unterkunft zu buchen?« und »Haben Sie selbst schon einmal Ihre Wohnung oder ein Zimmer Ihrer Wohnung auf Online-Plattformen für Privatunterkünfte zur Verfügung gestellt?«

 

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