Die bisherigen Versuche der Bundesregierung, die sogenannte Störerhaftung für Anbieter öffentlich zugänglicher WLAN-Hotspots zu entschärfen und so das Angebot von Alternativen zum Datenverkehr über zu erhöhen, zeigen exemplarisch, wie schwer es der Politik fällt, die passenden Rahmenbedingungen für die Digitalisierung zu schaffen. VOICE Bundesverband der IT-Anwender fordert deshalb die Bundesregierung auf, die betreffenden Gesetzgebungsverfahren stärker an den Interessen der Bürger und betroffenen Anwenderunternehmen auszurichten.
Recht- und Internetexperten sind sich weitgehend einig, dass die neugefasste Störerhaftung im Gesetzentwurf zum Telemediengesetz weder geeignet ist, Rechtssicherheit für die Anbieter von WLAN-Hotspots zu schaffen, noch dabei hilft, Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. »Die vorgeschlagenen Formulierungen im TMG, die angemessene Sicherungsmaßnahmen der Anbieter fordern und eine Rechteinhalteerklärung der Nutzer, machen den Betrieb eines öffentlich zugänglichen Hotspots weder einfacher noch rechtsicher.
Wir von VOICE fragen uns, warum der Gesetzgeber nicht ganz auf die Störerhaftung verzichtet. So machen es etliche andere europäische Länder. Und dort sind öffentliche Hotspots nicht plötzlich zum Quell von Urheberrechtsverletzungen oder anderen kriminellen Handlungen geworden«, erklärt Dr. Thomas Endres, Vorsitzender des VOICE-Präsidiums. Außerdem werde mit zweierlei Maß gemessen, da kommerzielle Betreiber von Hotspots bereits heute von der Störerhaftung ausgenommen sind.
VOICE fordert schon seit geraumer Zeit von den deutschen und den europäischen Gesetzgebern, im IT- und Internet-Sektor für mehr Rechtssicherheit und Nutzerfreundlichkeit zu sorgen. »Doch die Gesetzesentwürfe und Initiativen der letzten Zeit bleiben teilweise deutlich hinter den Erwartungen unserer Anwenderunternehmen zurück.« Als Beispiele nennt Endres die Gesetzesinitiativen zum europäischen Datenschutz, zur Netzneutralität und zur IT-Sicherheit. Die angestrebten Regelungen sorgen zumindest nicht auf Anhieb für mehr Rechtssicherheit, sondern bedürften entweder noch weitere Ausführungsbestimmungen (IT-Sicherheitsgesetz, Netzneutralität) oder mehr Ausgeglichenheit zwischen den Interessen der Bürger und der Unternehmen (EU-Datenschutzgesetz).
Die Bundesregierung inklusive Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft hoch priorisiert. »Doch glühende Appelle an Unternehmen, innovativ zu agieren und sich den Herausforderungen der Digitalisierung zu stellen, reichen allein nicht aus«, betonte Endres. »An geeigneten rechtlichen Rahmenbedingungen muss mit Hochdruck weitergearbeitet werden und in dem Zusammenhang stellt der jetzige Entwurf zur Störerhaftung keinen Fortschritt da.«
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