
Im Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, das im April 2019 in Kraft getreten ist, wird die Ergreifung »angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen« zum Schutz von unternehmensinternem Know-how definiert. Unternehmen müssen nun, um Anspruch auf Unterlassung oder Schadensersatz geltend machen zu können, zur Sicherung ihrer Geschäftsgeheimnisse proaktiv Maßnahmen ergreifen. Diese zielen zu einem großen Teil auf die Erhöhung…