Digitale Erfindungen schützen: Mit der DIN 77006 Wettbewerbsvorteile ausschöpfen

Illustration: Geralt Absmeier

»Ein Auto sichere ich gegen Diebstahl, indem ich es in die Garage stelle«, so Dr. Christian Stauf, der an der TU Kaiserslautern im Bereich Intellectual Property (IP) Management forscht. »Ein immaterielles Produkt wie eine App oder eine Software kann ich nicht so einfach schützen.« Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung ist es aus Sicht des Wirtschaftsingenieurs entscheidend, dass Unternehmen die jüngst eingeführte Norm DIN 77006 nutzen, um ein zeitgemäßes IP-Managementsystem zu implementieren. Gemeinsam mit weiteren Experten hat er das Regelwerk auf den Weg gebracht.

 

Die Digitalisierung und die sich damit verändernden Business Eco-Systeme führen zu einem radikalen Umdenken im Umgang mit Intellectual Property (IP). Neue Marktpartner und Wettbewerber, auch aus bislang nicht digital geprägten Branchen treten in Erscheinung – etwa, wenn es um Lösungen rund um das autonome Fahren geht. In puncto Chancennutzung und Risikovermeidung ergibt sich daraus ein komplexes Szenario, das Unternehmen mit bisherigen Prozessen und Strukturen nicht mehr beherrschen. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die weder die personellen noch finanziellen Ressourcen haben, um gegen Top-Player wie Alphabet, Amazon, Google, Microsoft oder Huawei zu bestehen, bietet die Norm daher wichtige Leitlinien zum sicheren und wertschöpfenden Umgang mit geistigem Eigentum.

 

An der Schnittstelle zwischen Recht, Technik und Wirtschaft beschreibt die DIN 77006 die Mindestanforderungen, die für ein wirksames IP-Managementsystem essenziell sind. »Unternehmen können damit zum einen ihre eigenen Innovationen absichern und so entsprechende Investitionen in Forschung und Entwicklung amortisieren«, erläutert Dr. Christian Stauf. »Zudem lenkt die Norm den Blick auf potenzielle Schutzrechte Dritter und hilft, Haftungsfälle zu vermeiden – ein Aspekt, den viele bei der Einführung neuer Produkte vergessen. Sprich, für Unternehmen, die ihr IP-Portfolio künftig proaktiv entwickeln, sowie rechtssicher, zielorientiert und durchgängig managen wollen, bietet die DIN 77006 einen wirkungsvollen Rahmen, um IP-Prozesse anzupassen und Regelkonformität zu wahren.«

 

Um das Implementieren für Unternehmen so leicht wie möglich zu gestalten, orientiert sich die neue Norm an der Struktur des betrieblichen Qualitätsmanagementsystems. Dr. Christian Stauf: »Die DIN 77006 dockt als Ausführungsnorm der DIN EN ISO 9001 direkt ans Qualitätsmanagement an und lässt sich damit reibungslos in bestehende Prozesslandschaften integrieren.«

 

Neben seiner Forschungstätigkeit im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der TU Kaiserslautern leitet Dr. Christian Stauf auch das Referat III der Qualitätsinitiative für das Management von IP (QIMIP) am Deutschen Institut für Erfindungswesen. Er hat die DIN 77006 im Expertennetzwerk der QIMIP nicht nur entscheidend mitentwickelt, sondern unterstützt auch Implementierungspartner wie etwa Patentanwälte oder Auditoren bei der Umsetzung in die Praxis. Zum Beispiel, indem er Schulungsformate entwickelt, die eine entsprechende Qualifizierung ermöglichen.

 

Digitalpatente sind anders

Was genau macht das Absichern von digitalen Erfindungen in der Praxis so schwierig? Das erläutert Prof. Dr. Alexander J. Wurzer, Professor für IP Management und wissenschaftlicher Sprecher der QIMIP: »Einer der wesentlichen Erfolgsfaktoren bei der Gestaltung exklusiver und rechtlich geschützter Alleinstellungsmerkmale ist die Ausrichtung auf den Markt und den Kunden. Kunden bezahlen für Kundennutzen. Dieser kann gegen die Imitation durch den Wettbewerb geschützt werden. Entscheidend für den richtigen Schutz digitaler Lösungen ist also die Beherrschung des digitalen Erfindungsprozesses sowie eine entsprechende Sensibilisierung und Weiterbildung der Digitalexperten und Softwareentwickler.«

 

Der Umgang mit IP-Risiken stellt wegen ihrer möglichen Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb eine der besonderen Herausforderungen für den Unternehmer bei der Einhaltung seiner Sorgfaltspflicht dar. Bei der Verletzung von Fremdpatenten steht die Frage nach möglicher Fahrlässigkeit und den daraus resultierenden zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen im Raum. Konformität mit der DIN 77006 bietet den Rahmen für rechtsicheres Handeln.

 

Weiterführende Informationen zur Qualitätsinitiative für das Management von IP (QIMIP): http://qimip.de

 

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