Was die 90er und KI gemein haben.
Erstaunlich tief ließ ein kürzlich erschienenes Interview mit dem KI-Chef von Microsoft, Mustafa Suleyman, im Hinblick auf das weltweit geltende Recht blicken. Sinngemäß wurden hier sämtliche im Web frei verfügbaren Inhalte für kopierbar, reproduzierbar und weiter bearbeitbar erklärt.
In einem Interview mit CNBC nahm Suleymann, der sich nach eigenen Angaben seit über 15 Jahren für Sicherheit und noch dazu Ethik von KI einsetzt, Stellung zu zahlreichen grundlegenden Fragestellungen im Zusammenhang mit KI.
Mit fairen Mitteln?
Dabei kam auch der Umstand zur Sprache, dass die großen KI-Modelle mit urheberrechtlich geschütztem Material (»IP«) trainiert wurden, ohne dass entsprechend explizite Nutzungsrechte hierfür vom jeweiligen Urheber oder sonstigen Rechtsinhaber eingeräumt worden sind. Vor diesem Hintergrund wurde Suleyman gefragt, ob die KI-Unternehmen die IP gestohlen hätten.
Sinngemäß und frei übersetzt antwortete der Microsoft-Experte, dass in Bezug auf Inhalte im Web seit den 90er-Jahren gesellschaftlicher Konsens bestünde – es handele es sich um »Fair Use«, wenn diese kopiert, reproduziert oder bearbeitet werden.
Daneben sollte es laut Suleyman eine separate Kategorie geben, bei welcher Webseiten, Verlage oder Nachrichtenorganisationen ausdrücklich das sogenannte Scraping nur zum Zwecke der Indexierung gestatten. Dies sei jedoch eine »Grauzone«, welche von Gerichten noch beurteilt werden müsste.
Während die New York Times anlässlich des Trainings von ChatGPT mit unzähligen Publikationen des bekannten Mediums die Unternehmen OpenAI und Microsoft derzeit verklagt, wähnt sich der Microsoft KI-Experte gedanklich also in den 90ern.
Recht global
Erschwerend kommt noch hinzu, dass die globale Dimension des Themas und der damit verbundenen Rechte verkannt wird, da OpenAIs Lösung weltweit verfügbar ist und Microsoft ein zentraler globaler Akteur ist.
Selbst wenn also etwas in den USA Fair Use sein könnte, bedeutet das keineswegs, dass sich dies mit unserem europäischen Recht deckt. Auch das eigene geschäftliche Handeln wie von OpenAI ausgeübt in einem rechtlichen Graubereich entsprechend der Bezeichnung von Suleyman zu platzieren, erscheint wenigstens ethisch fragwürdig. Demgegenüber ist dem deutschen Urheberrecht der Grundsatz inne, dass der Urheber grundsätzlich sämtliche Rechte auf sich in Bezug auf dessen schöpferisches Werk vereint. Ausschließlich der Urheber hat das Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten.
Während einige Fragen im Kontext des Urheberrechts und KI noch zu klären sind, werden Trainingsdaten sowohl beim »Pretraining« als auch beim »Finetuning« von KI-Modellen vervielfältigt. Da dies regelmäßig nicht nur vorübergehender Natur geschieht, müsste die Nutzung gestattet sein. Sofern der Rechtsinhaber für die Nutzung der Werke keine Rechte eingeräumt hat, kommen nur gesetzliche Ausnahmeregelungen in Betracht. Für den Fall von KI-Training können Vervielfältigungen von Werken erlaubt sein, die für die automatisierte Analyse dieser Werke erforderlich sind, soweit der Rechtsinhaber sich diese Art der Verwertung nicht ausdrücklich vorbehalten hat. Vorausgesetzt ist indes, dass der Zugang zum Material rechtmäßig erfolgt ist und nach dem Training die Löschung erfolgt. Außerdem kann der Rechtsinhaber der Nutzung grundsätzlich durch einen Vorbehalt widersprechen (»Opt-Out«).
Auf das Recht kommt es nicht an
Auf einer vergleichsweisen differenzierten Ebene bewegt sich die Aussage des KI-Experten von Microsoft hingegen nicht. Öffentliche Inhalte erklärt er pauschal als frei nutzbar, womit der Grundsatz des Schutzes des Urhebers und das Regel-Ausnahme-Verhältnis umgekehrt werden. Der US-Grundsatz des Fair Use wird auf sämtliche öffentlich zugänglichen Inhalte erstreckt. Im Übrigen bewegt man sich nach eigenen Angaben in einem Graubereich und ist damit offenbar auch ethisch mit den Unternehmensidealen im Reinen.
Folglich würde dies etwa auch Inhalte von Microsoft erfassen. Dazu würden insbesondere die im Web verfügbaren Software-Images wie Windows, Office und Teams zählen können. Hier dürfte ein beliebiges Kopieren und Bearbeiten aber kaum im Sinne von Microsoft sein. Die Aussage des KI-Experten hingegen macht keinen Unterschied.
Hinzu kommt, dass hier nicht ein einzelner Anwender Inhalte im freien Web konsumiert, sondern OpenAI als Multi-Milliarden-Dollar-Invest von Microsoft eine globale Kommerzialisierung auf Basis von ungefragt genutzten Inhalten Dritter etabliert hat.
Damit dominieren wenig überraschend allein kommerzielle Interessen und das Gesetz des Stärkeren. Für Rücksicht auf Urheberrechte oder gar Ethik ist hier kein Platz. Rechtliche Unklarheiten werden ignoriert und im Nachgang einseitig zu den eigenen Gunsten gedehnt. Betroffene können den mühsamen und gerade in den USA enorm kostenintensiven Rechtsweg beschreiten, so offenbar die Vorstellung von Suleyman. Bis dahin wird weiter gemacht und es werden Fakten geschaffen.
Geprägt von Microsofts Sicht
Damit passt die vom Microsoft KI-Experten geäußerte Ansicht und das entsprechende Handeln von OpenAI ideal zum sonstigen Gebaren des US-Softwaregiganten.
Selbst auf aktuellen Ermittlungen der EU-Kommission gegen Microsoft aufgrund des Vertriebs von Teams im Paket mit Office, was in der vorläufigen Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung von Microsoft mündete, reagierte der Microsoft Präsident Brad Smith noch mit großer Gelassenheit.
Laut Smith sei der Erhalt einer Anklageschrift von der EU-Wettbewerbsbehörde kein unumkehrbarer Schritt zur Lösung der Angelegenheit. Behördliche Anordnungen der höchsten EU-Wettbewerbshüter sind also nur ein Ausgangspunkt für Verhandlungen. Die eigene Marktmacht führt dazu, dass der US-Konzern sich offenbar fast in einem eigenen globalen Recht wähnt, welches über regionaler staatlicher Hoheit steht und nach eigenem Belieben und Interessen selbst ausgestaltet wird.
Diese Überzeugung sollte eine Warnung für Kunden sein. So ergänzen sich die Ansichten des Microsoft-Präsidenten und des KI-Experten ideal. Weder vor einem Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung macht der US-Riese halt noch vor der Ausnutzung redaktioneller Inhalte zu eigenen kommerziellen Interessen, um sich dann mittels des KI-Experten auf gesellschaftliche Vorstellungen aus den 90ern zum eigenen Vorteil zu berufen.
Mein Fazit: Microsoft-Kunden sollten ihre IP schützen
Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Kundensicherheitsinteressen für den US-Konzern Priorität genießen, wie eine Serie an Sicherheitshacks der Microsoft Cloud zeigen, welche nicht einmal ordentlich kommuniziert wurden. Genauso wenig schert Microsoft sich auch offenbar um die IP anderer, sofern es nicht eindeutig illegal ist. Das Verhalten von OpenAI und die Legitimierung dessen durch Microsoft zeigen auf, dass Marktmacht und Technologie ausgenutzt werden, um ohne Rücksicht auf Rechtsklarheit und Ethik oder gar Anstand und Fairness jegliches Handeln zu den eigenen Gunsten als rechtmäßig und vergütungsfrei zu deklarieren.
Kunden sollten vor diesem Hintergrund die Kombination von KI und kommerziellen Unternehmen, welche mit solchen Ansichten und Verhaltensweisen auffallen, tunlichst meiden. Wer garantiert denn, dass die Eingaben in Chatbots oder gar Systemfunktionen wie Microsofts Recall vor vertraulichen Inhalten und geschützter IP Halt machen werden? Im Zweifel könnte es als weiterer Vorfall der zahlreichen Security-Verfehlungen deklariert werden, wenn es denn entdeckt wird. Reversibel wird der Schaden nicht sein, nachdem die Daten einmal verwertet wurden. Wer hier den Zugang ermöglicht, sollte sich über die Absichten des Anbieters genau im Klaren sein.
Andreas E. Thyen, studierter Diplom-Volkswirt, unterstreicht nimmermüde seine seit Jahren geäußerte Warnung: »Die Abhängigkeiten von Microsoft haben in Europa ein unerträgliches Maß seit mehreren Jahrzehnten erreicht. Aussagen aus der Sphäre von Microsoft im Hinblick auf die Verhandelbarkeit von europäischem Kartellrecht und insbesondere dem Schutz von Urheberrechten sollten daher eine dringliche Warnung sein. Die Verlautbarungen lassen erkennen, dass es sowohl an der entsprechenden Ernsthaftigkeit im Umgang mit dem geltenden Recht als auch an der entsprechenden Sensibilität im Umgang mit schöpferischen Leistungen mangelt. Wer hier dennoch den KI-Schalter als Kunde umlegt, anstelle sich auf europäische Grundwerte wie dem freien Handel von Perpetual-Lizenzen zu besinnen, könnte der letzten Ausbaustufe der Abhängigkeit noch die Tür öffnen.«
Andreas E. Thyen, Verwaltungsratspräsident der LizenzDirekt AG
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