Schwarzarbeit: 92 Prozent der Haushaltshilfen sind nicht angemeldet

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Nur jede zehnte Haushaltshilfe in Deutschland ist angemeldet, zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Viele Haushalte sind sich keiner Schuld bewusst – oder verweisen auf zu hohe Kosten einer legalen Beschäftigung.

 

Über vier Millionen Haushalte beschäftigen eine Haushaltshilfe unangemeldet. Das belegen Berechnungen, für die das IW Zahlen aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) aus dem Jahr 2023 ausgewertet hat [1]. Rund 4,4 Millionen Haushalte nehmen beim Putzen oder Einkaufen Hilfe in Anspruch. Bei der Minijobzentrale waren zu der Zeit jedoch nur 275.000 Hilfen angemeldet. Damit arbeiten knapp 92 Prozent der Kräfte schwarz. Im vergangenen Jahr erwirtschafteten sie einen Umsatz von etwa 8,6 Milliarden Euro.

Nachbarschaftshilfe oder Schwarzarbeit?

Warum Haushalte auf die Anmeldung verzichten, hat das IW in einer repräsentativen Befragung untersucht. Mehr als ein Drittel derjenigen, die eine Haushaltshilfe beschäftigen, ist überzeugt, keine Schwarzarbeit zu betreiben. Ihr Argument: Es handle sich um Nachbarschaftshilfe. In der Tat kann gelegentliche Unterstützung im Haushalt unversteuert vergütet werden. Bei regelmäßiger, bezahlter Unterstützung geht das Gesetz von einer Gewinnabsicht aus – dann handelt es sich um eine illegale Beschäftigung. Angesichts durchschnittlicher Gehälter von knapp 180 Euro im Monat bei Stundenlöhnen von 15 bis 25 Euro dürfte das auf die meisten Fälle zutreffen.

Etwa ein Viertel der Befragten gibt an, dass die Haushaltshilfe keine Anmeldung will. Weitere 15 Prozent halten eine legale Beschäftigung für zu teuer – obwohl sie bei Anmeldung bei der Minijobzentrale dank Steuererleichterungen oft weniger zahlen als bei Schwarzarbeit. Denn Haushalte können Kosten für Putzen, Einkaufen, Gartenarbeit oder Kinderbetreuung von der Steuer abziehen. Nur acht Prozent klagen über Bürokratie.

Aus der Unions-Bundestagsfraktion kamen zuletzt Forderungen, Minijobs abzuschaffen. IW-Experte Dominik Enste warnt jedoch vor einem solchen Schritt: »Wer Minijobs abschafft, sorgt für einen massiven Zuwachs an Schwarzarbeit.« Wichtig sei es stattdessen, Haushaltshilfen in den legalen Arbeitsmarkt zu integrieren. »Minijobs eröffnen vielen den Zugang zu regulärer Arbeit und erleichtern die Integration«, so der Studienautor. Ein Gutscheinmodell wie in Schweden könne den Zugang zu legaler Beschäftigung erleichtern und illegale Geldströme verhindern.

 

[1] https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Kurzberichte/PDF/2025/IW-Kurzbericht_2025-Haushaltshilfen.pdf

 

 

Ist es günstiger, Haushaltshilfen regulär zu beschäftigen, anstatt Schwarzarbeit zu fördern?

Steuerliche Vorteile:
Wer eine Haushaltshilfe offiziell bei der Minijobzentrale anmeldet, kann die Kosten für Tätigkeiten wie Putzen, Einkaufen, Gartenarbeit oder Kinderbetreuung steuerlich absetzen. Das bedeutet, ein Teil der Ausgaben wird direkt von der Steuerschuld abgezogen, wodurch die tatsächlichen Kosten für die legale Beschäftigung oft niedriger sind als bei Schwarzarbeit.

Geringere Gesamtkosten:
Trotz des Vorurteils, dass legale Beschäftigung teurer sei, zahlen viele Haushalte nach Abzug der Steuererleichterungen weniger als bei Schwarzarbeit. Ein Beispiel: Wer monatlich 180 € für eine angemeldete Haushaltshilfe zahlt, kann bis zu 20 % dieser Kosten (maximal 4.000 € pro Jahr) steuerlich geltend machen. Dadurch reduziert sich die effektive Belastung deutlich.
Angenommen, du zahlst deiner offiziell angemeldeten Haushaltshilfe 180 € pro Monat. Das ergibt im Jahr 2.160 € (180 € × 12 Monate). Von diesen Kosten kannst du 20 % direkt von deiner Steuerschuld abziehen – das sind 432 € (2.160 € × 0,20). Deine tatsächlichen Kosten für die Haushaltshilfe sinken dadurch auf 1.728 € pro Jahr (2.160 € – 432 €), also nur 144 € pro Monat.

Rechtliche Sicherheit und soziale Absicherung:
Durch die Anmeldung sind sowohl Haushalt als auch Hilfe rechtlich abgesichert. Die Haushaltshilfe ist unfallversichert und erhält im Krankheitsfall Lohnfortzahlung, was das Beschäftigungsverhältnis für beide Seiten sicherer macht. Bei Schwarzarbeit drohen hingegen Bußgelder und Nachzahlungen bei einer Kontrolle.

Einfache Anmeldung:
Die Anmeldung bei der Minijobzentrale ist unkompliziert und schnell erledigt. Bürokratie ist laut Umfragen nur für einen kleinen Teil der Haushalte ein Hindernis, sodass der Aufwand für die legale Beschäftigung gering ist.

Sie benötigen folgende Angaben:

  • Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Telefon)
  • Ihre Steuernummer und ggf. eine Betriebsnummer (wird bei der ersten Anmeldung von der Minijobzentrale vergeben)
  • Persönliche Daten der Haushaltshilfe (Name, Adresse, Geburtsdatum, Rentenversicherungsnummer)
  • Angaben zur Beschäftigung (Beginn, Arbeitszeit, Lohn)
  • Ihre Kontodaten für das SEPA-Lastschriftmandat.

Anmeldung durchführen:

  • Online: Über das Portal der Minijobzentrale können Sie die Anmeldung direkt online ausfüllen und absenden.
  • Telefonisch: Die Anmeldung ist auch telefonisch möglich, sofern Sie alle Daten bereithalten.
  • Per Post/Fax: Alternativ können Sie das Haushaltsscheck-Formular herunterladen, ausfüllen und per Post oder Fax an die Minijobzentrale senden.

Bestätigung und Abwicklung:

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Die Minijobzentrale zieht die Sozialabgaben und Steuern halbjährlich per Lastschrift ein. Die Haushaltshilfe ist damit unfallversichert und Sie können die Kosten steuerlich absetzen (bis zu 20 %, maximal 4.000 € pro Jahr).

 

 

Ausführlicher Text:

Vier Millionen Haushalte beschäftigen Schwarzarbeiterinnen und Schwarzarbeiter

Haushaltshilfen bieten seit Jahren eine wertvolle Entlastung im Alltag von rund 11 Prozent der Haushalte. Aber kaum eine Hilfe ist angemeldet. Gründe sind vor allem die geringeren Kosten und das Problem, eine Person zu finden, die regulär arbeiten möchte.

 

Zuviel Bürokratie ist hingegen keine Ausrede mehr. Die Anmeldung bei der Minijobzentrale ist einfach und schnell erledigt – und hilft Steuern zu sparen. Eine Abschaffung der Minijobs würden hingegen zu einem Boom der Schwarzarbeit führen.

 

Symptombekämpfung verschärft

Wer selbst schwarzarbeitet oder andere für sich schwarzarbeiten lässt, zahlt weder Steuern noch Sozialabgaben und bereichert sich auf Kosten der ehrlichen Steuerzahler (Enste, 2025). Die Bundesregierung hat deswegen am 13.11.2025 einen Gesetzentwurf beschlossen (Deutscher Bundestag, 2025), der die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit verschärfen soll. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bekommt dadurch mehr Rechte im Kampf gegen illegale Beschäftigung, Sozialleistungsmissbrauch sowie Verstöße gegen faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Regelmäßige bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen sollen zeigen, dass Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung keine Kavaliersdelikte sind. Dank Digitalisierung und den Einsatz von künstlicher Intelligenz, können Risiken für Schwarzarbeit schneller entdeckt werden, da auffällige Betriebe (wie Barbershops, Kosmetikstudios, Lieferunternehmen oder auch Gaststätten) schneller in den Blick der Ermittlungsbehörde geraten. Ein großer Bereich von Schwarzarbeit bleibt bei der Symptombekämpfung aber außen vor: der Privathaushalt.

 

Keine Ursachenbekämpfung

Seit vielen Jahren versucht die Politik den Arbeitsplatz Privathaushalt attraktiver zu machen und zugleich die weitverbreitete Schwarzarbeit bei der Hilfe im Haushalt zu bekämpfen. Mehr Kontrollen sind aus guten Gründen unter anderem wegen der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13, GG) kaum möglich und sind zugleich teuer und ineffizient, da nur kleine Delikte aufgedeckt werden dürften. Die Einführung eines Gutscheinmodells der letzten Ampelregierung, um legale Beschäftigung im Haushalt finanziell attraktiver zu machen, ist aktuell kein Thema mehr. Dabei zeigen Modellversuche im Ausland, dass dadurch mehr legale Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden (Enste/Anger, 2024). Stattdessen wird sogar über die Abschaffung von Minijobs diskutiert. Auch wenn dabei die rund 6,76 Millionen gewerblichen Minijobber im Zentrum der Debatte stehen, würde die Abschaffung der Minijobregelungen im Privathaushalt zu einem Boom an Schwarzarbeit führen. Nur wenige der rund 275.000 Haushalte mit Minijobber könnten sich eine sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Haushaltshilfe leisten und deshalb vermutlich schwarz reinigen lassen.

 

 

Illegaler Umsatz in Milliarden Höhe

Der Anteil der Schwarzarbeit ist im Privathaushalt seit Jahren deutlich höher als in allen anderen Wirtschaftsbereichen. Die Zahl der Haushaltshilfen, die nicht angemeldet werden und ohne Absicherung und Unfallversicherungsschutz illegal arbeiten liegt bei knapp 92 Prozent. Für die Schätzungen werden regelmäßig die jüngsten Zahlen aus den offiziellen Statistiken mit den Angaben aus dem SOEP – einer regelmäßigen Befragung von rund 30.000 Befragten in etwa 15.000 Haushalten in Deutschland verglichen. Die Daten des SOEP zeigen (für das Jahr 2023), dass auf die Gesamtbevölkerung umgerechnet rund 3,24 Millionen Haushalte (7,8 Prozent) in Deutschland regelmäßig und rund 1,18 Millionen (2,8 Prozent) gelegentlich eine Hilfe beschäftigen. Das heißt in 4,42 Millionen Haushalten putzt jemand und hilft beim Einkaufen und ähnlichem. Aus der Statistik der Minijobzentrale ergibt sich, dass aber nur rund 275.000 Haushalte einen Minijobber angemeldet haben (Minijobzentrale, 2025a). In Privathaushalten sind nur rund 44.000 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Schätzungsweise 20.000 Personen arbeiten selbständig in Privathaushalten. Unter der Annahme, dass diese Selbständigen in durchschnittlich drei Haushalten legal putzen, ergibt sich eine Lücke von 4,04 Millionen Haushalten (91,4 Prozent) in denen ohne Anmeldung gereinigt, gemäht und bei der Bewältigung des Alltags geholfen wird (Abbildung).

Die monatlichen Kosten liegen laut SOEP-Umfrage bei der regelmäßigen Beschäftigung im Durchschnitt bei 176 Euro pro Monat; bei der gelegentlichen Beschäftigung bei 126 Euro. Die Kosten pro Stunde liegen dabei aktuell unseren Recherchen zu Folge zwischen 15 Euro bis zu 25 Euro, je nach Region, Berufserfahrung und Zuverlässigkeit – und ob mit oder ohne Anmeldung bei der Minijobzentrale. Diese kleinen Beträge summieren sich zu einem Umsatz in Milliardenhöhe. Im Jahr 2023 lag der Umsatz bei 6,84 Mrd. Euro bei der regelmäßigen, und 1,78 Mrd. Euro bei der gelegentlichen Beschäftigung einer Hilfe. Zusammengerechnet sind dies gut 8,63 Mrd. Euro.

Laut einer repräsentativen Personenbefragung im Juni/ Juli 2025 von 5.293 Personen über 18 Jahre über das Online-Access-Panel von Bilendi & respondi im Auftrag des IW haben im Jahr 2025 sogar 8,7 Prozent regelmäßig (6 Mio. Personen) und 7,5 Prozent (5,2 Mio. Personen) gelegentlich eine Hilfe beschäftigt. Der Umsatz bis zum Jahr 2025 dürfte somit weiter gestiegen sein, auch wenn hier Personen und nicht Haushalte befragt wurden.

 

Gründe für illegale Beschäftigung

Diese Personen wurden auch danach gefragt, warum sie die Hilfe nicht angemeldet haben, beziehungsweise schwarz beschäftigen (Abbildung). Dabei wird vor allem Nachbarschaftshilfe (34,5 Prozent) genannt, bei der in der Tat die Anmeldung nicht erforderlich ist. Denn Dienst- oder Werkleistungen, die

  1. von Angehörigen oder Lebenspartnern,
  2. aus Gefälligkeit,
  3. im Wege der Nachbarschaftshilfe oder
  4. im Wege der Selbsthilfe

erbracht werden, gelten nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht als Schwarzarbeit, solange sie nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet ausgeführt werden. Damit soll verhindert werden, dass Hilfe im persönlichen Umfeld aus Sorge vor Strafverfolgung unterbleibt. Eine konkrete Grenze ist bewusst nicht gesetzt worden, weil die nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht in jedem Einzelfall variiert (Zoll, 2025). Allerdings wird diese Gewinnerzielungsabsicht bereits bei regelmäßiger Hilfe (wöchentlich Rasenmähen für 20 Euro für 3 Stunden) unterstellt, so dass dann Schwarzarbeit vorliegen würden (Zoll, 2025). Selbst bei gelegentlicher Unterstützung dürfte deshalb in den wenigsten Fällen tatsächlich noch Nachbarschaftshilfe vorliegen, da durchschnittlich 126 Euro monatlich pro Haushalt gezahlt werden.

Weitere Gründe sind, dass die Haushaltshilfe aus verschiedenen Gründen keine Anmeldung möchte (25,25 Prozent) oder die Kosten einer legalen Beschäftigung als zu hoch eingeschätzt werden (15,5 Prozent). Dabei kann die Anmeldung sich (steuerlich) lohnen und dadurch günstiger sein als Schwarzarbeit, wie jeder Haushalt einfach mit dem Rechner der Minijobzentrale ausrechnen kann (Minijobzentrale, 2025b). Bürokratie und Kompliziertheit wird nur von 8 Prozent beklagt, was zeigt, dass die reguläre Beschäftigung von Arbeitskräften in Privathaushalten, einschließlich sozialversicherungsrechtlicher Absicherung sowie steuerlicher Vergünstigungen, über die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale vergleichsweise niederschwellig umsetzbar ist. Trotz der verbesserten Rahmenbedingungen wird die formale Anmeldung jedoch sowohl von privaten Haushalten als auch von potenziellen Beschäftigten nur eingeschränkt genutzt. Haushalte vermeiden oftmals vertragliche Bindungen, selbst wenn Haushaltshilfen über längere Zeiträume tätig sind und ein hohes Maß an Vertrauen entsteht. Der Privathaushalt wird vielfach nicht als regulärer Arbeitsort betrachtet; arbeitsrechtliche Verpflichtungen wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder während des Urlaubs der Arbeitskraft werden als ungewöhnlich oder unerwünscht wahrgenommen.

Auf Seiten der Haushaltshilfen wirken insbesondere die sozialversicherungsrechtlichen Beiträge wenig attraktiv, da diese häufig nicht mit einem unmittelbar wahrnehmbaren Leistungsanspruch einhergehen. Zusätzlich stellt der administrative Aufwand – insbesondere im Falle selbstständiger Tätigkeitsformen bei meist geringem Einkommen – eine Hemmschwelle dar. Diese Faktoren tragen dazu bei, dass informelle Beschäftigungsverhältnisse weiterhin weitverbreitet sind.

Lösungen bieten hier verschiedene, seriöse gewerbliche Anbieter, die sich um diese Verpflichtungen kümmern und so einen Weg aus der Schwarzarbeit und im Privathaushalt weisen.

Prof. Dr. Dominik Enste

 

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