
Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben eine Verschiebung der Einreichfrist der Informationsregister auf 30. April 2025 bekanntgegeben [1]. Grund dafür ist u. a. die Verzögerung bei der Finalisierung der technischen Implementierungsstandards (ITS). Den Aufschub dürften viele Finanzunternehmen begrüßen. Besonders der EU-weite »Dry Run« – der Testlauf zur Erstellung des Informationsregisters – hat gezeigt, wie vielschichtig das…

















