Digitale Pflege – Eine App ist kein Arzneimittel

Ein Gespräch mit Markus C. Müller, CEO des Münchner Start-Ups Nui Care GmbH und Vorstandsmitglied des Spitzenverbandes Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) über digitale Angebote in der Pflege.


Welche Features bietet die Nui Care-App für pflegende Angehörige?

Wir haben zunächst 200 pflegende Angehörige interviewt, um herauszufinden, wo die Herausforderungen in der häuslichen Pflege sind. Wir haben aktuell 16 Funktionen in der App, die sich auf drei Kategorien aufteilen: Organisation, Information und Administration.


Wo liegt der Unterschied zwischen Organisation und Administration?

Mit Organisation ist der Austausch unter den Pflegenden gemeint, das sind ja oft mehrere Familienmitglieder, Freunde und Nachbarn. Über den Chat kann man sich abstimmen und Termine in den integrierten Kalender eintragen: wer wann was erledigt, ob kochen, besuchen, duschen, chauffieren oder organisieren. Dabei helfen auch abrufbare Checklisten.

Die administrativen Dinge betreffen vor allem die Pflegeansprüche. Stimmt der Pflegegrad? Welche Leistungen kann ich beim Staat oder bei der Krankenkasse beantragen? Pflegegeld, Verhinderungspflege, Landespflegegeld? Letzteres sind immerhin 1.000 Euro pro Jahr ab Pflegegrad 2. Jedes Jahr verfallen 12 Milliarden Euro an diesen Leistungen, weil die Angehörigen nichts davon wissen und sie nicht abrufen. Für einige dieser Leistungen kann man den Antrag direkt über die App stellen. 

 

Markus C. Müller,
CEO des Münchner Start-Ups
Nui Care GmbH


Welche Informationen bekomme ich über den Ratgeber?

Da bekommen Sie alle Infos, die für Pflegende Angehörige in der Pflege relevant sind, bis hin zu Themen wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Angehörige sind selten in der Pflege ausgebildet. Wie gehe ich mit einem Demenzkranken um oder mit einem Menschen nach einem Schlaganfall? Zu diesen Themen gibt es auch eine Mediathek mit Infofilmen. Besonders mit Ängsten behaftet ist die »end-of-life«-Phase. Wie nutze ich die letzten Monate, Wochen, Tage? Woran muss ich denken? Wie kann ich die Einweisung in die Klinik vermeiden?


Bieten Sie auch Hilfe in Notfällen?

Ja, unsere Lösung ist eine hybride Lösung. 90 Prozent der Prozesse laufen digital ab, aber Sie haben auch immer einen Button, über den Sie mit einer Pflegefachkraft sprechen können. In sehr emotionalen oder komplexen Situationen ist es unter Umständen nötig, sich einen Rat von einem menschlichen Pflegeexperten zu holen. 


Und den gibt es rund um die Uhr?

Nein, das funktioniert nur von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten ist nur der Chatbot, der auf künstlicher Intelligenz beruht, als Ansprechpartner da. Aber in der letzten Lebensphase kommt ja auch das Palliativteam unterstützend hinzu. 


Sie planen auch die Vernetzung von Pflegenden, die sich gar nicht kennen. Wozu?

Stellen Sie sich einen 35-jährigen Mann vor, der seine Partnerin im Endstadium von Krebs begleitet. Er hat eine andere Lebenssituation und andere Bedürfnisse als die meisten deutlich älteren Menschen, denen er in der Selbsthilfegruppe oder auf der Palliativstation begegnet. Es gibt sehr unterschiedliche Pflegesituationen. Darum planen wir, Pflegende in ähnlichen Situationen miteinander zu verbinden. 


Sie bieten auch einen sogenannten Pflegecheck an. Was bietet der?

Zu Beginn der Pflegereise gibt es erst einmal ein Gutachten vom medizinischen Dienst. Dieses Schreiben ist fünf bis acht Seiten lang und mit medizinischen Fachbegriffen gespickt. Pflegende Angehörige können häufig nicht viel damit anfangen. Es ist aber wichtig, um die Pflege so gut wie möglich zu organisieren. Der Pflegecheck funktioniert so: Der pflegende Angehörige schickt uns ein Foto des Gutachtens, unser System liest es ein, fasst die wesentlichen Inhalte verständlich zusammen, wertet es aus und gibt dann die nächsten Schritte vor. 


Kooperieren Sie auch mit Anbietern von Hilfsmitteln?

Kooperationen haben wir nicht, aber in der NUI App gibt es das Feature »Beratungen Hilfsmittel«. Über diese Funktion bekommen Pflegende präzise Informationen, welche Hilfsmittel für sie in Frage kommen. Wir planen auch die Verbindung zu Sanitätshäusern, so dass unsere User die Hilfsmittel direkt über die App bestellen können.


Geben Sie da auch Empfehlungen zu Produkten?

Nein, das dürfen wir leider nicht, weil wir unsere App über die Krankenkassen vertreiben.


Die Nui-App bekommt man also nur über die Krankenkasse?

Ja. Wir haben bislang Verträge mit der DAK Gesundheit, der AOK Bayern und der Allianz private Krankenversicherungen abgeschlossen und gerade kürzlich auch einen Rahmenvertrag mit zahlreichen weiteren Kassen, um die App auf breiterer Basis kostenlos anbieten zu können.


Wie viele Nutzer haben Sie denn schon?

Inzwischen über 30.000. Da ist noch Luft nach oben bei acht Millionen pflegenden Angehörigen in Deutschland. Aber die Kassen sind auch erst seit zwei Jahren mit im Boot, und das Feedback von unseren Nutzern ist sehr gut.


Die Nui-App ist aber nicht im DiPA-Verzeichnis gelistet?

Die DiPA ist ja der »kleine Bruder« der DiGA, also eine digitale Anwendung im Pflegebereich. Auf dem Markt sind schon über sechzig DiGAs, aber keine einzige DiPA, obwohl man sich theoretisch schon seit drei Jahren dafür zertifizieren kann.


Woran liegt das?

Da muss man regulatorisch eingreifen. Das 2024 geplante Pflegekompetenzgesetz (PKG) sollte ausgebildeten Pflegekräften mehr Kompetenzen zuteilen, scheiterte jedoch am Zerbrechen der Ampelkoalition. Die neue Regierung hat die Verbesserungen nun im Rahmen des BEEP umgesetzt. All das geht schon in die richtige Richtung, einige wichtige Änderungen fehlen aber noch.

Die DiGAs sind vor allem so erfolgreich, weil sie das Erprobungsjahr haben. Der Anbieter muss nur plausibel machen, dass die App einen Nutzen für den User hat. Dann hat er ein Jahr Zeit, um diesen Nutzen über eine klinische Studie nachzuweisen. In diesem Erprobungsjahr kann er aber schon über die Kassen abrechnen. Bei den DiPAs war das Konzept umgekehrt: erst die Studie und dann die Erstattung. Und so eine Studie kostet ja Geld. Mit dem BEEP soll das Erprobungsjahr nun auch für die DiPA kommen.


Gibt es weitere Forderungen des Spitzenverbands?

Oh ja. Unternehmen wie Nui care können keine DiPA werden, weil die Regularien bisher alles, was Beratung und Information anbietet, von der DiPA-Listung ausschließen. Dabei ist die Informationsvermittlung für pflegende Angehörige das A und O. Diese Regulierung würden wir gerne abschaffen.


Und wie sieht es mit dem Föderalprinzip aus?

In Deutschland muss jeder, der einen Service im Gesundheitsbereich anbieten will, in jedem Bundesland eine Zulassung dafür beantragen. Für digitale Angebote wollen wir dieses Föderalprinzip aufheben, weil es keinen Sinn macht. Ich kann ja einen Chatbot nicht an der Grenze zu Bayern ausschalten.


Die Regularien für digitale Anwendungen im Healthcare-Bereich scheinen noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen zu sein?

Tatsächlich gibt es da noch ein massives Problem: Die Zulassung von DiPAs und DiGAS hat man beim BfArM angesiedelt. Und da behandelt man die Apps wie Arzneimittel. Aber eine App entwickele ich ja nicht zehn Jahre lang, um sie zwanzig Jahre lang unverändert auf dem Markt zu behalten. Ich entwickele sie kontinuierlich weiter. Eine DiPA oder DiGA darf, wenn sie einmal zugelassen wurde, nicht mehr verändert werden. Für ein neues Feature bräuchte es eine neue Zulassung, weil das in der Studie nicht drin war. Diese Haltung widerspricht der Idee von einer agilen Softwareentwicklung, die sich stetig verbessern möchte.


Was könnte da helfen?

Ich appelliere hier generell an den Mut, auch in der Politik. Was kann bei digitalen Pflegeanwendungen im schlimmsten Fall passieren? Im worst case bekommen die Pflegenden nicht die Entlastung, die sie sich erhofft haben. Dann ist also ein Produkt auf dem Markt, das man noch verbessern muss. Und alle können sehen, was funktioniert oder nicht und davon lernen. Das finde ich einen guten, innovativen Ansatz.

 


Mehr über die Nui Care Pflege-App unter: https://www.nui.care
 
Illustration: © Nui Care

 

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