Gebrauchtsoftware bietet große Vorteile, allen voran die Kosteneinsparung, die bis zu 70 Prozent betragen kann. In den vergangenen fünf Jahren hat sich der Gesamtmarkt rasant entwickelt. Mehr und mehr Unternehmen möchten das Potenzial für sich nutzen. Das war nicht immer so: In 2014, dem Jahr der Unternehmensgründung der Soft & Cloud AG, spielte sich der Handel mit Gebrauchtsoftware noch auf einem Nischenmarkt ab. Was ist seitdem geschehen?
Es ist nicht lange her, da haftete der Zweitverwertung von Softwarelizenzen ein zweifelhaftes Image an. Oft wurden die Begriffe Gebrauchtsoftware und Raubkopie miteinander in Verbindung gebracht. IT-Verantwortliche scheuten als Folge den Einsatz von Zweitlizenzen, zu groß waren die Bedenken in Bezug auf die Rechtssicherheit.
Eine komfortable Situation für Softwarehersteller, die infolge dessen die Preise und Nutzungskonditionen für ihre Produkte diktieren konnten. Noch immer wird seitens großer Player auf dem Softwaremarkt der Anschein erweckt, dass sich der Handel von Zweitlizenzen in einer Grauzone abspielt. Das ist schlichtweg falsch, wie mehrere Gerichtsurteile zugunsten des Gebrauchtsoftware-Handels bestätigen.
Diese Urteile zeigen Wirkung: Betrug das geschätzte Volumen des Gesamtmarkts für Second-Hand-Software in Europa vor fünf Jahren noch rund 15 Millionen Euro (12 davon in Deutschland), ist es bis heute auf rund 60 Millionen Euro gewachsen, wobei 45 Millionen davon auf dem deutschen Markt umgesetzt werden.
Soft & Cloud AG erzwingt neue Lizenz-Ausschreibung. Neben einem verbesserten und umfassenden Service, den führende Händler bieten, sind die angesprochenen Urteile Grundlage für die heutige Situation. So stellte der Europäische Gerichtshof 2012 fest, dass der Verkauf von gebrauchter Software rechtskonform ist. Außerdem wurde in dem Urteil festgehalten, dass eventuelle anders lautende vertragliche Bestimmungen ihre Wirkung verlieren. Der BGH bestätigte diese Rechtsprechung, um drei Jahre später in einem weiteren Urteil festzulegen, dass Volumenlizenzen aufgetrennt und nicht benötigte Lizenzen weiterveräußert werden dürfen.
Die Soft & Cloud AG hat dazu beigetragen, dass Gebrauchtsoftware auch in Behörden an Bedeutung gewinnt und vermehrt in Ausschreibungen berücksichtigt wird: Der Kreis Steinfurt hatte 2016 in einer Ausschreibung gebrauchte Software explizit ausgeschlossen und als Begründung die vorgeblich unsichere Rechtslage angeführt. Ein Verstoß gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit, denen Behörden unterliegen. Soft & Cloud ging gegen diese vergaberechtswidrige Ausschreibung mit einem Nachprüfungsantrag vor und erhielt Recht. Statt also teure neue Software einzukaufen, müssen Behörden heute bei Ausschreibungen auch Gebrauchtlizenzen zulassen.
Die Rechtslage ist einwandfrei geklärt und hat sich mittlerweile auch herumgesprochen. Das reicht jedoch noch nicht: Viele wünschen sich vor dem Kauf eine umfassende Beratung. Ein nachvollziehbarer Wunsch, denn in den meisten Unternehmen ist die IT-Infrastruktur ein hochkomplexes Gebilde. Eine lösungsorientierte und gleichermaßen ehrliche Beratung ist Voraussetzung, um die richtigen Entscheidungen beim Gebrauchtsoftware-Kauf treffen zu können.
Führende Anbieter verfügen deshalb über spezialisierte Lizenzexperten, die etwa hybride Serverkonzepte oder Core-Lizenzierung in all ihren möglichen Ausprägungen kennen und dementsprechend kompetent zur Seite stehen können. Außerdem Teil einer vollumfänglichen Beratung: Die Analyse des Soll-Ist-Zustands der im Unternehmen genutzten Lizenzen.
Hierbei werden häufig Über- oder Unterlizensierungen zu Tage gefördert, die jeweils unnötige Kosten verursachen können. Zudem hilft diese Analyse, den exakten Bedarf eines Unternehmens zu definieren.
Externe bestätigen konformen Handel. Die wichtigste Frage, die sich potenzielle Gebrauchtsoftware-Käufer stellen, ist aber natürlich die nach dem Nachweis der Legalität der gehandelten Lizenzen. Nur wenn sie innerhalb der EU vom Urheberrechtsinhaber als Originallizenz und zur zeitlich unbeschränkten Nutzung erworben wurde und außerdem verbrieft ist, dass mit dem Verkauf der Software deren Nutzung auf Seiten des Vorbesitzers eingestellt wird, ist der Handel konform. Idealerweise wird dies durch eine unabhängige externe Stelle bestätigt. Eine große Sicherheit bietet ein TÜV-IT-zertifizierter Lizenztransfer. Mit der Blockchain ist eine weitere Möglichkeit für die Zertifizierung des Lizenztransfers entstanden, die alternativ oder zusätzlich zum Nachweis des TÜV-IT herangeführt werden kann.
Gute Aussichten für den Handel mit Gebrauchtsoftware. Die positive Entwicklung des Markts für gebrauchte Softwarelizenzen wird sich in Zukunft fortsetzen. Denn das volle Marktpotenzial ist noch nicht erschlossen: In Europa schätzt die Soft & Cloud AG das mögliche Volumen auf etwa 1,4 Milliarden Euro, wobei 380 Millionen davon auf Deutschland entfallen. Es gibt also noch Luft nach oben. Daran ändern auch die vermehrten Cloud-Angebote der großen Softwarehersteller nichts. Denn: Software On-Premises zu betreiben, bietet für viele Unternehmen nach wie vor Vorteile gegenüber Software aus der Cloud.
Cloud-Dienste werden oft als Abo-Modelle angeboten, sodass Anwender stets über die aktuellste Version einer Software verfügen. Dies wird für viele schnell zum Nachteil: Oft werden neue Features und Funktionen für die alltägliche Arbeit gar nicht benötigt – einmal in der »Abo-Falle« sind Nutzer aber gezwungen, den Schritt zur nächsten Version mitzugehen. Es sei denn, sie entscheiden sich dafür, anbieterseitig ein kostenpflichtiges Downgrade vornehmen zu lassen. Außerdem handelt es sich bei den Gebühren für die Lizenznutzung in der Cloud um laufende Kosten, die regelmäßig anfallen. Die Anschaffung eine On-Premises-Lösung ist dagegen ein einmaliges Investment. Wird an dieser Stelle auf gebrauchte Software gesetzt – vor dem Hintergrund des oft überdimensionierten Funktionsumfangs von neuen Versionen kein Nachteil – lassen sich große Einsparpotenziale erschließen.
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Illustration: © SvetaZi /shutterstock.com
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