E-Rechnung – Die 5 häufigsten Irrtürmer

foto freepik

Faktencheck und Ratschläge für eine erfolgreiche Vorbereitung auf die kommende E-Rechnungspflicht.

 

Während manche Solo-Selbstständige sie vielleicht noch erfolgreich verdrängen, stecken einige Großunternehmen schon mitten in der Vorbereitung oder haben bereits entsprechende Lösungen implementiert. Klar ist: die E-Rechnung kommt und das schrittweise ab 2025. Doch längst nicht allen Betroffenen ist klar, was genau eigentlich eine E-Rechnung ist und welche Fristen und Vorgaben es zu beachten gilt. Im Folgenden deckt Nico Bäumer, Chief Technology Officer bei d.velop, die häufigsten Irrtürmer und Fehlannahmen auf und gibt hilfreiche Tipps für eine erfolgreiche Vorbereitung.
Mythos 1: Ein PDF ist eine E-Rechnung.

Wahrheit: Nein. Eine elektronische Rechnung muss im strukturierten und elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen sowie elektronisch verarbeitet werden können. Reine PDFs gehören ebenso wie Bilddateien (JPEG etc.) nicht dazu. Alle Dateien, die nicht strukturiert und maschinenlesbar sind, gelten nicht als elektronische Rechnung. Stattdessen gibt es dafür spezielle, XML-basierte und damit maschinenlesbare Dateiformate. In Deutschland sind zukünftig XRechnung und ZUGFeRD (ab der Version 2.0.1) zugelassen. Durch individuelle Vereinbarungen können auch weitere Formate zum Einsatz kommen, sofern sie mit der CEN-Norm EN 16931 interoperabel sind.

 

Mythos 2: Die E-Rechnung wird ab Januar 2025 für alle Pflicht.

Wahrheit: Jein. Ab dem 01.01.2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen und archivieren können. Anschließend gibt es eine Übergangsregelung (bis zum 31.12.2026), während der alle Unternehmen weiterhin Papierrechnungen oder falls vereinbart, Rechnungen im sonstigen elektronischen Format (z.B. PDF) ausstellen dürfen. Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 € gilt zudem eine verlängerte Übergangsfrist bis zum 31.12.2027. Ab dem 01.01.2028 ist die Einhaltung der neuen Anforderungen dann für alle B2B-Transaktionen verpflichtend. Für das Privatkundengeschäft gibt es keine Pflicht zum Versand elektronischer Rechnungen.

Daneben gibt es noch weitere Ausnahmen: So fallen umsatzsteuerbefreite Posten nicht unter die E-Rechnungspflicht, ebenso wie Transaktionen mit im Ausland ansässigen Unternehmen. Auch Rechnungen für Kleinbeträge unter 250 Euro oder für Fahrausweise fallen nicht unter die Vorgabe.

 

Mythos 3: Die E-Rechnung kann per E-Mail verschickt werden.

Wahrheit: Ja. Aber unter der Voraussetzung, dass das Format der angehängten elektronischen Rechnung alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Nochmal: Eine einfache PDF-Datei im Anhang einer E-Mail ist keine E-Rechnung. Außerdem ist der Kommunikationskanal per E-Mail nicht besonders geschützt und Absender erhalten keinen Zustellnachweis. Dies ist bei spezialisierten digitalen Zustelldiensten (wie z.B. d.velop postbox) anders. Dabei handelt es sich um einen hochsicheren, DSGVO-konformen Zustellweg für E-Rechnungen und andere wichtige Dokumente. Eine weitere Möglichkeit ist die Bereitstellung der E-Rechnung zum sicheren Download auf der eigenen Website.

 

Mythos 4: Für den Empfang und die Zustellung muss eine spezielle Software implementiert werden.

Wahrheit: Jein. Die Implementierung einer speziellen Software ist nicht verpflichtend, dennoch müssen digitale Belege im E-Rechnungsformat im Eingangsformat GoBD-konform archiviert werden. Häufig erfüllen klassische E-Mail-Postfächer diese Anforderung bereits. Dennoch erleichtert eine spezialisierte Software die Umsetzung und sichert zudem die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben. Ein Dokumentenmanagement-System (DMS) umfasst die Anzeige, Bearbeitung, Archivierung und Löschung von elektronischen Dokumenten und ermöglicht damit effiziente und sichere Interaktion mit E-Rechnungen. Ein entscheidender Vorteil dabei ist, dass die Systeme auch E-Rechnungen verschiedener Formate automatisch auslesen und weiterverarbeiten. Anschließend können die digitalen Dokumente direkt GoBD-konform archiviert werden. Dieses digitale Archiv ist jederzeit einfach zu durchsuchen und alle benötigten Rechnungen der Vergangenheit sind so schnell zur Hand.

 

Mythos 5: E-Rechnungen sind unsicherer als Rechnungen in Papierform.

Wahrheit: Nein. E- Rechnungen können gesetzeskonform gemäß GoBD archiviert werden und sind dadurch leicht auffindbar und nachvollziehbar. Ein Berechtigungsmanagement schafft zudem Schutz vor unerlaubten Zugriffen, während Versionierung vor Verlust und Manipulation schützt. Zusätzlich können in sensiblen Bereichen qualifizierte elektronische Signaturen oder Siegel genutzt werden, um die Authentizität von Rechnungen zweifelsfrei zu garantieren und maximalen Fälschungsschutz zu gewährleisten.

 

Von der Pflicht zur echten Chance für die Digitalisierung

Auch wenn die E-Rechnung für Selbstständige oder Unternehmen vielleicht zunächst als Herausforderung wahrgenommen wird, liegt in ihr auch eine echte Chance für die digitale Transformation. Denn angefangen bei der Buchhaltung lassen sich auch weitere Prozesse und Abteilungen digitalisieren bzw. automatisieren – das führt zu Zeitersparnis, Vereinheitlichung von Systemen und Produktivitätssteigerung. Mit einem starken Partner an der Seite und entsprechender Software zum Umgang mit digitalen Rechnungen – und darüber hinaus – gelingt die Umstellung reibungslos.

 

163 Artikel zu „E-Rechnung“

Einführung der E-Rechnung: Gesetzliche Vorgaben und Auswirkungen auf Kosten und Effizienz

Im Rahmen des sogenannten Wachstumschancengesetzes hat der Gesetzgeber für viele Unternehmen eine Pflicht zur Nutzung von E-Rechnungen eingeführt, die ab 2025 greift. Dabei müssen Unternehmen bei der Erstellung von elektronischen Rechnungen einige Anforderungen erfüllen, damit Rechtssicherheit besteht. Auch auf die Ausgaben sowie die Effizienz von Unternehmen hat die Integration der E-Rechnung großen Einfluss. Diese Regelungen…

Auswirkungen des Wachstumschancengesetzes auf das Rechnungswesen – Die E-Rechnung: Pflicht und Chance zugleich

Mit dem Beschluss des Wachstumschancengesetz sind Rechnungen auf Papier oder als PDF angezählt: Ab dem neuen Jahr müssen Rechnungen, die Unternehmer anderen Firmen stellen, in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Für das Rechnungswesen bringt diese Vorgabe einige grundlegende Veränderungen mit sich. Jedoch sollten Unternehmen das Wachstumschancengesetz nicht als reine Pflichtaufgabe betrachten, sondern vor allem die Chancen in der Umsetzung erkennen und nutzen.

Digital Office Index 2024: Erst die Hälfte der deutschen Unternehmen schreibt E-Rechnungen

Papierbasierte Büro- und Verwaltungsprozesse hemmen die Digitalisierung des Mittelstands.   Wie steht es um die Digitalisierung deutscher Unternehmen? Sie schreitet strategisch und auf allen Ebenen voran. Trotzdem gibt es noch Lücken und Hürden, wie bei der elektronischen Rechnungsstellung und der Ablösung papierbasierter Geschäftsprozesse. Der Branchenverband Bitkom beleuchtet in seiner Studie »Digital Office Index 2024« den…

E-Rechnung ab 2025: So bereiten sich Unternehmen in Deutschland optimal auf die Pflicht vor

Ab 2025 wird eine Verpflichtung zur Nutzung der E-Rechnung für alle Unternehmen eingeführt, die in Deutschland steuerpflichtig sind.   Die Art und Weise, wie Unternehmen in Deutschland ihre Rechnungen stellen, steht vor einem grundlegenden Wandel. Ab 2025 wird die elektronische Rechnung, kurz E-Rechnung, in Deutschland zur Pflicht. Diese Umstellung ist nicht nur ein bedeutender Schritt…

Ganzheitliche Digitalisierung von Unternehmensprozessen – Fit für die E-Rechnung oder Wettlauf mit der Zeit?

Bis zum Jahresende dürfte noch das eine oder andere Unternehmen ins Schwitzen geraten: Grund dafür sind umsatzsteuerliche Regelungen im Wachstumschancengesetz. Ihnen zufolge müssen Firmen jeder Größe ab 2025 in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Höchste Zeit also, aktiv zu werden und für den technologischen Unterbau beziehungsweise die erforderlichen Projektstrukturen zu sorgen.

Handwerksbetriebe: Warum E-Rechnungen die Chance zur Digitalisierung sind

Aus Pflicht, wird Kür – ab 2025 fordert der Gesetzgeber von Unternehmen, für B2B-Geschäfte E-Rechnungen ausstellen zu können. Eine Herausforderung für Handwerksbetriebe, die bislang nicht auf digitale Rechnungsstellung gesetzt haben. Eine Umstellung auf eine ganzheitliche Handwerkersoftware für alle betrieblichen Belange wird aber nicht nur die rechtlichen Pflichten erfüllen, sondern die gesamte Firma modernisieren und für…

Zugangstor in die globale E-Rechnungswelt

xSuite eDNA (electronic Document Network Adapter) ist eine neue Cloud-Applikation und geeignet für alle E-Rechnungsformate. Die neue Rechnungsplattform, nimmt als »Single Point of Connection« unterschiedlichste E-Rechnungsformate an und wandelt diese in ein einfach zu verarbeitendes, standardisiertes Format um. Sie fungiert als Zugangstor in die E-Rechnungswelt der verschiedensten Länder. In einer späteren Version wird die Software zusätzlich auch elektronische Rechnungen für den Versand erstellen können.

Die E-Rechnung: Mehr als eine lästige Pflicht

Ab dem 1.Januar 2025 müssen deutsche Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zu empfangen und zu archivieren – so sieht es das Wachstumschancengesetz vor. Spätestens ab 2028 müssen alle B2B-Unternehmen E-Rechnungen auch im neuen Format ausstellen. Unternehmen sollten die Umstellung als Chance begreifen, meint Corinna Hölzel, Product Marketing Managerin bei d.velop. Die Digitalisierung…

E-Rechnungspflicht – nicht nur etwas für Großunternehmen

Am 1. Januar 2025 entfällt der Vorrang der Papierrechnung. Standard zum Rechnungsaustausch im B2B ist ab dann die E-Rechnung, wobei der Gesetzgeber Übergangsfristen einräumt. Das bedeutet auch: Jeder darf elektronische Rechnungen an seine Kunden versenden, ein Einverständnis der Empfangsseite ist nicht mehr erforderlich. Jedes Unternehmen sollte sich daher darauf vorbereiten, ab diesem Zeitpunkt E-Rechnungen annehmen und verarbeiten zu können. Und: Das Thema betrifft nicht nur große, sondern alle Unternehmen in Deutschland – wenn auch gestaffelt nach Größe.

Unternehmen müssen sich auf die obligatorische E-Rechnung vorbereiten

In Ländern wie beispielsweise Italien, Frankreich und Polen ist E-Invoicing bereits entweder Pflicht oder befindet sich aktuell in der Roll-out-Phase. In absehbarer Zeit werden weitere Länder folgen – auch Deutschland. Warum es sich allerdings lohnt, sich bereits heute mit E-Invoicing auseinanderzusetzen, verrät André von de Finn, Regional Vice President Sales DACH bei OpenText.   64…

Vorbereitet auf die E-Rechnungspflicht

Eine EU-Initiative (ViDA) sowie ein Gesetzesentwurf des BMF weisen den Weg: Derzeit wird in Deutschland intensiv über ein flächendeckendes E-Invoicing im B2B ab 2025 diskutiert. Softwarehersteller xSuite bietet die Technologie zur automatisierten Rechnungseingangsbearbeitung – seit kurzem auch auf der SAP Business Technology Platform.

E-Government: Knapp 40 Prozent der Kommunen noch nicht bereit für die E-Rechnung

Handlungsbedarf steigt: Umsetzungsfrist für E-Rechnungsgesetz endet im April 2020.   Eine aktuelle Studie des Instituts ibi research an der Universität Regensburg im Auftrag von GiroSolution und giropay zeigt: Rund vier von zehn (39 %) der befragten Kommunen sind noch nicht bereit für die E-Rechnung. Ein knappes Drittel (28 %) hat – Stand Mitte September 2018…

Die E-Rechnungsverordnung: Keine Ruhe nach dem EU-DSGVO-Sturm

Kaum gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), braut sich schon das nächste »Compliance-Gewitter« am Horizont zusammen: Die E-Rechnungsverordnung. Schon ab November 2018 tritt sie in Kraft. Ab dann müssen Bundesministerien und bald darauf auch Lieferanten der öffentlichen Verwaltung E-Rechnungen verarbeiten können. Grund genug, die Chance zu nutzen und sich mit der Digitalisierung des Rechnungseingangs mithilfe von einem zertifizierten Enterprise Content Management (ECM) zu beschäftigen.

E-Rechnungen im Format ZUGFeRD aus dem ERP heraus versenden

Checkliste zur Umstellung aus Sicht von Experten. Dass die E-Rechnung mit 60 % Einsparpotenzial und der Chance auf innovative Prozesse viele Vorteile bietet, ist unstrittig. Dennoch ist in Deutschland das gute(?) alte Papier als Zahlungsaufforderung immer noch verbreitet. Doch spätestens, wenn ab Ende 2020 alle Lieferanten der öffentlichen Hand zwingend E-Rechnungen senden müssen, wird die…

Die E-Rechnung steht im Zeichen großer Marktveränderungen

E-Invoicing und E-Billing erreicht für die Region DACH ein Volumen von 9 Milliarden. Die wachsenden Volumina von elektronischen Rechnungen aufgrund neuer Regierungsinitiativen sowie die fortschreitende Automatisierung der Geschäftsprozesse und neu entstehende Technologien wälzen den Markt weiter um. Die digitale Transformation ist nicht mehr nur eine Option, sie ist eine Notwendigkeit. Dies erfordert, dass Unternehmen und…

Standards für E-Rechnungen dringend erforderlich

Technische Standardisierung des Formats allein ist nicht ausreichend Weitere Geschäftsprozesse müssen einbezogen werden Deutschland fällt bei E-Invoicing hinter anderen europäischen Ländern zurück Bei der elektronischen Rechnungsstellung (E-Invoicing) ist eine Intensivierung und Erweiterung der europäischen Standardisierung dringend notwendig, meint eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. . Es gilt, über das bloße Rechnungsformat hinausgehende weitere Geschäftsprozesse…

Handlungsbedarf bei E-Rechnungen

eco Verband fordert Erweiterung der Standards für Rechnungsstellung im Internet »Handlungsbedarf für E-Invoicing?«: Meeting der eco Kompetenzgruppe E-Commerce Einen Handlungsbedarf beim E-Invoicing, also der elektronischen Rechnungsstellung und ihrer begleitenden Prozesse, wie zum Beispiel elektronisches Bezahlen (E-Payment), sieht eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. (www.eco.de). »Muss das Umfeld der derzeitigen Standardisierung ergänzt werden, um die…

Hybrid-Work-Konzepte stehen im Fokus einer digitalisierten Arbeitswelt – »Gut zusammen arbeiten verändert sich«

Es ist essenziell, die wichtigste Ressource eines Unternehmens, die Belegschaft, im Alltag zu fördern und zu unterstützen. Die Attraktivität eines Arbeitgebers und seine technologische Ausstattung gehen Hand in Hand. Worauf es bei der Digitalisierung von Geschäftsprozessen, Hybrid Work und einer Umgestaltung der Büros ankommt, erklärt Ingo Wittrock, Regional Director Marketing Central & Eastern Europe bei Ricoh Deutschland im Interview.

Wettbewerbsvorteil für Handelsunternehmen – Microsoft-Lizenzierung verschlanken

Die digitale Transformation ist allgegenwärtig. Den Handel prägt sie besonders:  durch E-Commerce-Lösungen, daten-getriebenes Marketing, Omnichannel, künstliche Intelligenz. Ganz selbstverständlich findet all das in der Cloud statt. Was Fluch und Segen zugleich ist – denn »die Cloud« wird immer teurer. Da ist es eine gute Nachricht für Handelsunternehmen, dass ihre eigenen Microsoft-Systeme, quasi das Rückgrat ihrer Geschäfts­tätigkeit, nicht a aus M365-Plänen bestehen müssen. Der Microsoft-Lizenz­händler VENDOSOFT erklärt, wie eine Software-Infrastruktur aussehen kann, die alle Anforderungen erfüllt – aber nur die Hälfte kostet.

Cybersecurity Awareness Month: Überprüfen Sie Ihre E-Mail-Adresse. Jetzt!

Anlässlich des Cybersecurity Awareness Month im Oktober bietet Surfshark einen neuen, kostenlosen Data Leak Checker an, mit dem Nutzer auf einfache Art und Weise ihre persönlichen Daten im Internet überprüfen können. Mit diesem Tool, das von Surfshark Alert betrieben wird, können Benutzer durch einfache Eingabe ihrer E-Mail-Adresse überprüfen, ob ihre persönlichen Daten durch ein Datenleck…